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Ratgeber

Sturmschaden am Dach melden, damit die Versicherung zahlt

Nach einem Sturmschaden am Dach gehen Sie in vier Schritten vor. Fotografieren Sie den Schaden, bevor jemand aufräumt. Lassen Sie das Dach notdürftig abdecken. Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Wohngebäudeversicherung, der Versicherung für das Haus. Die Reparatur geben Sie erst in Auftrag, wenn die Versicherung zugestimmt hat. Als Sturm zählt Wind ab Windstärke 8.

Sturm zählt für die Versicherung ab
Windstärke 8
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, So sind Schäden durch Naturgefahren versichert, Stand 14. August 2024
Geld vorab verlangen nach
1 Monat ab Ihrer Meldung
Versicherungsvertragsgesetz, Fälligkeit der Geldleistung (gesetze-im-internet.de), Stand 22. September 2026
Backsteinhaus mit einem Loch im Ziegeldach, abgewehte Ziegel liegen auf dem Rasen
Nach einem Sturm fehlen Ziegel auf dem Dach, und die heruntergefallenen Stücke liegen verteilt im Garten. Bild: KI generiert.

Was Sie nach einem Sturmschaden zuerst tun

Zuerst zählt Ihre Sicherheit. Steigen Sie nach einem Sturm nicht selbst aufs Dach. Können lose Ziegel oder Bleche auf Gehweg oder Straße fallen, sperren Sie den Bereich darunter ab. Dringt Wasser ein, rufen Sie einen Notdienst, der das Dach mit einer Plane abdeckt. Vereinbaren Sie den Preis vorher am Telefon, damit Sie nicht in eine der typischen Kostenfallen beim Dachdecker-Notdienst geraten.

Danach sichern Sie die Beweise, denn davon hängt ab, wie viel die Versicherung zahlt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft rät, jeden Schaden mit Fotos und Belegen festzuhalten. Fotografieren Sie also zuerst und räumen Sie danach auf. Wer kaputte Ziegel oder Bleche ohne Rücksprache wegwirft, nimmt sich selbst den Nachweis.

  • Fotografieren und filmen Sie den Schaden aus mehreren Blickwinkeln, bevor jemand etwas bewegt.
  • Gehen Sie mit der Kamera einmal um das ganze Haus, auch an unbeschädigten Stellen vorbei.
  • Heben Sie heruntergefallene Ziegel, Bleche und Latten auf, bis die Versicherung sie freigibt.
  • Schreiben Sie Datum, Uhrzeit und, soweit bekannt, die Windverhältnisse auf.
  • Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Nachbarn, die den Sturm oder den Schaden gesehen haben.

Ab wann ein Sturmschaden versichert ist

Die Wohngebäudeversicherung, also die Versicherung für das Haus selbst, zahlt bei Sturm ab Windstärke 8. Das sind mindestens 62 km/h. Gibt es für Ihren Ort keine Messung, hilft ein anderer Nachweis. Dann gilt der Wind als Sturm, wenn er in der Nachbarschaft auch Häuser in gutem Zustand beschädigt hat. Es reicht auch, wenn Ihr gut erhaltenes Dach nur durch Sturm beschädigt werden konnte.

Nicht versichert ist Regen, der durch ein offenes Fenster oder eine alte undichte Stelle ins Haus läuft. Hat der Sturm das Loch aber selbst gerissen, zahlt die Versicherung auch den Wasserschaden. Verschleiß gilt nie als Sturmschaden.

Wie Sie den Sturmschaden der Versicherung melden

Einen Sturmschaden müssen Sie der Versicherung unverzüglich melden. Das heißt, Sie melden ohne vermeidbares Zögern, sobald Sie den Schaden bemerkt haben. Eine feste Frist in Tagen gibt es nicht. Gerichte prüfen im Einzelfall, wie schnell Ihnen die Meldung möglich war. Eine Meldung am selben oder nächsten Werktag ist in der Praxis kein Problem. Riskant wird es, wenn Sie ohne nachvollziehbaren Grund mehrere Wochen warten.

Melden Sie den Schaden telefonisch oder über das Schadenportal Ihrer Versicherung. Lassen Sie sich eine Schadennummer geben und notieren Sie, mit wem Sie wann gesprochen haben.

Eine zu späte Meldung kann Geld kosten. Haben Sie grob nachlässig zu spät gemeldet, darf die Versicherung ihre Zahlung kürzen, je nachdem, wie schwer Ihr Fehler wiegt. Haben Sie absichtlich nicht gemeldet, zahlt sie gar nichts. Hatte die Verspätung keinen Einfluss darauf, wie der Schaden festgestellt und berechnet wurde, muss sie trotzdem voll zahlen. Das müssen allerdings Sie beweisen. Fehlen Ihnen noch Fotos oder Angebote, melden Sie trotzdem sofort und reichen die Unterlagen nach.

Welche Belege die Versicherung verlangen darf

Nach dem Schaden darf die Versicherung jede Auskunft verlangen, die sie braucht, um den Schaden und seine Höhe festzustellen. Belege darf sie verlangen, soweit Sie diese mit zumutbarem Aufwand beschaffen können. Typisch sind nach einem Sturmschaden am Dach fünf Belege.

Diese fünf Belege braucht die Versicherung nach einem Sturmschaden am Dach typischerweise.
BelegWofür die Versicherung ihn brauchtWoher Sie ihn bekommen
Fotos und Video vom SchadenSie zeigen Ursache und Umfang des Schadens.Eigene Aufnahmen vor dem Aufräumen
Rechnung der NotabdeckungDie Versicherung ersetzt diese Kosten, weil sie den Schaden klein halten.Vom Notdienst, der das Dach gesichert hat
Kostenvoranschlag oder Angebot für die ReparaturDie Versicherung prüft die Schadenhöhe, bevor sie zustimmt.Von einem Dachdeckerbetrieb
Nachweise über Alter und Wartung des DachsDie Versicherung prüft, ob das Dach vorher in Ordnung war.Aus Ihren Rechnungen und Prüfprotokollen
Wetterdaten vom Tag des SchadensSie belegen die Windstärke oder den Hagel.Vom Deutschen Wetterdienst

Wenn Sie Unterlagen einreichen, geben Sie damit keine Schuld zu. Sie helfen der Versicherung nur, den Schaden zu prüfen und zu bezahlen.

Wie ein Gutachter den Sturmschaden prüft

Bei größeren Schäden schickt die Versicherung oft einen eigenen Gutachter oder Schadenregulierer. Er schätzt ein, wie groß der Schaden ist und woher er kommt. Sind Sie mit seiner Schätzung nicht einverstanden, müssen Sie sie nicht einfach hinnehmen.

Die Vorlage des Versicherungsverbands für Wohngebäudeverträge sieht vor, dass Sie ein Verfahren mit zwei Gutachtern verlangen können. Jede Seite benennt einen Gutachter. Die beiden wählen einen dritten als Obmann, der über offene Streitpunkte entscheidet. Benennt eine Seite ihren Gutachter nicht innerhalb von zwei Wochen, kann die andere ihn vom Amtsgericht am Schadenort ernennen lassen.

Das Ergebnis gilt für beide Seiten. Nur wenn es offensichtlich weit von der Wirklichkeit abweicht, entscheidet ein Gericht. Die Kosten Ihres eigenen Gutachters tragen Sie selbst, die Kosten des Obmanns teilen Sie sich mit der Versicherung. Ob Ihr Vertrag dieses Verfahren enthält, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Ist die Schätzung der Versicherung strittig?

Widerspricht die Schätzung Ihren Fotos, Angeboten oder Wetterdaten?

Ja

Widersprechen Sie schriftlich und legen Sie Ihre Belege bei. Bleibt der Streit, verlangen Sie das Verfahren mit zwei Gutachtern, wenn Ihr Vertrag es vorsieht.

Nein

Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben. Dann beauftragen Sie die Reparatur mit einem geprüften Angebot.

Wann die Versicherung den Sturmschaden bezahlt

Die Versicherung muss zahlen, sobald sie ihre Prüfung abgeschlossen hat. Dauert das länger als einen Monat nach Ihrer Meldung, können Sie einen Teil des Geldes vorab verlangen. Dieser Abschlag ist der Betrag, den sie voraussichtlich mindestens zahlen muss. Liegt die Verzögerung an Ihnen, etwa weil Unterlagen fehlen, zählt diese Zeit nicht mit. Zahlt die Versicherung trotz fertiger Prüfung nicht, schuldet sie Zinsen für die Verspätung. Diese Zinsen kann kein Vertrag ausschließen.

  1. Melden Sie den Schaden und notieren Sie Schadennummer und Ansprechpartner.
  2. Reichen Sie Fotos, Rechnungen und Angebote nach, sobald die Versicherung danach fragt.
  3. Hat die Versicherung nach einem Monat nicht entschieden, verlangen Sie schriftlich einen Abschlag.
  4. Lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben, bevor die Reparatur beginnt.
  5. Zahlt die Versicherung nach abgeschlossener Prüfung nicht, verlangen Sie Zinsen für die Verspätung.

Was Sie tun, wenn die Versicherung kürzt oder ablehnt

Zwei Gründe nennen Versicherungen häufig. Entweder zweifeln sie, dass der Wind stark genug war. Oder sie werfen Ihnen vor, das Dach sei alt oder schlecht gepflegt gewesen. Ob das eine Kürzung bei einem alten Dach erlaubt, hängt vom konkreten Mangel ab, nicht vom Baujahr.

Verlangen Sie in jedem Fall eine schriftliche Begründung. Die Versicherung muss beweisen, dass Sie eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt haben, etwa die Pflege des Dachs. Sie müssen dann zeigen, dass Sie nicht grob nachlässig waren oder dass der Schaden auch ohne Ihren Fehler entstanden wäre.

  • Schreiben Sie zuerst selbst einen Widerspruch mit Ihren Belegen und setzen Sie eine Frist.
  • Der Ombudsmann für Versicherungen prüft Beschwerden bis 100.000 Euro kostenlos. Bis 10.000 Euro muss sich die Versicherung an seine Entscheidung halten.
  • Die Verbraucherzentrale berät Sie, ob die Kürzung begründet ist.
  • Ein Anwalt für Versicherungsrecht hilft bei hohen Beträgen oder wenn der Ombudsmann nicht weiterkommt.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich einen Sturmschaden am Dach der Versicherung melden?

Einen Sturmschaden am Dach müssen Sie unverzüglich melden, also ohne vermeidbares Zögern. Eine feste Frist in Tagen gibt es nicht. Eine Meldung am selben oder nächsten Werktag ist in der Praxis kein Problem. Lassen Sie sich dabei eine Schadennummer geben.

Was passiert, wenn ich einen Sturmschaden zu spät melde?

Melden Sie einen Sturmschaden grob nachlässig zu spät, darf die Versicherung ihre Zahlung je nach Schwere Ihres Fehlers kürzen. Haben Sie absichtlich nicht gemeldet, zahlt sie nichts. Hatte die Verspätung keinen Einfluss darauf, wie der Schaden festgestellt und berechnet wurde, muss sie voll zahlen. Das müssen allerdings Sie beweisen.

Muss ich vor der Reparatur eines Sturmschadens ein Angebot einholen?

Für die Notabdeckung nach einem Sturmschaden brauchen Sie kein Angebot, weil sie keinen Aufschub duldet. Für die endgültige Reparatur holen Sie ein oder besser zwei Angebote ein. Legen Sie diese der Versicherung vor, bevor Sie den Auftrag vergeben.

Wie lange hat die Versicherung Zeit, einen Sturmschaden zu bezahlen?

Einen Sturmschaden muss die Versicherung bezahlen, sobald sie ihre Prüfung abgeschlossen hat. Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach Ihrer Meldung, können Sie einen Abschlag verlangen. Das ist der Betrag, den sie voraussichtlich mindestens zahlen muss. Zahlt sie nach der Prüfung nicht, schuldet sie Zinsen.

Wer entscheidet, wenn ich mit dem Gutachter der Versicherung beim Sturmschaden nicht einverstanden bin?

Bei Streit über die Höhe eines Sturmschadens können Sie meist ein Verfahren mit zwei Gutachtern verlangen. Jede Seite benennt einen, und beide wählen einen dritten als Obmann, der offene Punkte entscheidet. Weicht das Ergebnis offensichtlich weit von der Wirklichkeit ab, entscheidet ein Gericht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 30 VVG, Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 28 VVG, Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 31 VVG, Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 14 VVG, Fälligkeit der Geldleistung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 84 VVG, Sachverständigenverfahren, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 121 BGB, Anfechtungsfrist (Definition von unverzüglich), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2022, Wohnflächenmodell), Abschnitt A 18 und A 20, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  8. So sind Schäden durch Naturgefahren versichert (Stand 14. August 2024), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),

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