Wann die Versicherung bei einem undichten Dach zahlt
Die Wohngebäudeversicherung ist die Versicherung für das Haus selbst, also für Dach, Wände und fest eingebaute Teile. Bei einem undichten Dach zahlt sie nur, wenn Sturm oder Hagel die Öffnung geschaffen hat. Hat ein Sturm Ziegel abgehoben oder Hagel die Eindeckung durchschlagen, ist auch der Wasserschaden versichert. Als Sturm zählt Wind ab Windstärke 8, also ab 62 km/h.
Nicht versichert ist Regen, der durch eine Öffnung eindringt, die nicht richtig verschlossen ist. Eine Stelle, die mit der Zeit undicht geworden ist, ist außerdem kein Sturmschaden. Versichert sind nur Schäden, bei denen Sturm oder Hagel direkt auf das Haus gewirkt haben. Ein Riss in einer verwitterten Dachbahn, ein poröses Blech am Schornstein oder ein brüchiger Ziegel nach zwanzig Jahren gehören nicht dazu. Entscheidend ist deshalb, wie das Loch entstanden ist, und nicht, wie alt das Dach ist.
Der Vertrag verlangt außerdem, dass Sie das Dach in gutem Zustand halten und erkennbare Mängel schnell beheben lassen. Wer sein Dach nie prüfen lässt, kann später schwer zeigen, dass ein bestimmter Sturm das Loch gerissen hat. Ob schlechte Pflege zu einer Kürzung bei einem alten Dach führt, hängt vom konkreten Mangel ab.
Welche Versicherung bei welcher Ursache zahlt
Wer zahlt, hängt allein von der Ursache ab. Bei Sturm ab Windstärke 8 und bei Hagel zahlt die Wohngebäudeversicherung. Für Fehler bei einer neuen Eindeckung haftet der Dachdecker 5 Jahre ab der Abnahme. Bei Verschleiß ohne Unwetter zahlen Sie selbst.
| Ursache des Wassers | Wer in der Regel zahlt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Sturm reißt Ziegel oder Bleche ab | Wohngebäudeversicherung | Wind ab Windstärke 8 oder Sturmschäden an intakten Nachbarhäusern |
| Hagel durchschlägt die Eindeckung | Wohngebäudeversicherung | Die Hagelkörner brauchen keine Mindestgröße. |
| Riss durch Alter, ohne Unwetter | Niemand, Sie zahlen selbst | Das Dach instand zu halten ist Ihre Aufgabe. |
| Fehler bei einer neuen Eindeckung, jünger als 5 Jahre | Der Betrieb, der die Arbeit gemacht hat | Die Frist beginnt mit der Abnahme. |
| Wasser dringt von außen über den Boden ins Haus | Elementarschadenversicherung, ein Zusatz zur Wohngebäudeversicherung | Überschwemmung oder Rückstau, nicht das Dach |
Damit die Versicherung zahlt, brauchen Sie zwei Nachweise. Sie zeigen, dass am fraglichen Tag Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel herrschte. Und Sie zeigen, dass die Stelle vorher dicht war. Ein Foto von der letzten Dachprüfung oder ein Prüfprotokoll hilft dabei mehr als jede spätere Erklärung.
Wer nasse Möbel und Böden bezahlt
Für das Haus selbst, also Dachstuhl, Dämmung und Decke, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Für Möbel, Teppiche und Elektrogeräte zahlt die Hausratversicherung, wenn Sie eine haben. Beide zahlen aber nur, wenn das Wasser durch einen Sturm- oder Hagelschaden eingedrungen ist. Bei einem Leck durch Alter zahlen beide nicht. Dann tragen Sie den Schaden an den Möbeln genauso selbst wie den am Dach.
Wie ein unbemerktes Leck den Dachstuhl schädigt
Bleibt eine kleine undichte Stelle unentdeckt, wird das Holz im Dach dauerhaft feucht. Dann können sich Schimmel und Pilze ausbreiten, die Holz zerstören. Der Echte Hausschwamm befällt besonders feuchtes, schlecht belüftetes Bauholz. Er kann Dachstuhl und Balken über Jahre unbemerkt schwächen. Die Sanierung ist dann ein eigener, meist deutlich teurerer Schaden.
Auf ein verborgenes Leck deuten vier Zeichen hin.
- An der Decke oder an Dachbalken zeigen sich Wasserflecken, die nach dem Trocknen wieder verblassen.
- Im Dachgeschoss riecht es muffig, besonders nach Regen.
- Die Dämmung hat dunkle oder feuchte Stellen.
- Es tropft nur bei starkem oder langem Regen.
Für die Versicherung ändert der Pilz nichts an der Ursache. War das Leck Verschleiß, ist auch der Pilzbefall nicht versichert. War es ein Sturmschaden, den Sie zu spät bemerkt haben, gehört die Sanierung als Folgeschaden zum selben Fall. Das gilt, solange Sie die Verzögerung nicht grob nachlässig verursacht haben.
Wann der Dachdecker für das undichte Dach haftet
Wurde das Dach vor wenigen Jahren neu eingedeckt und tropft es jetzt genau an dieser Stelle, haftet oft der Betrieb statt der Versicherung. Für Arbeiten an einem Bauwerk wie eine neue Dacheindeckung gilt eine Frist von 5 Jahren. Sie beginnt mit der Abnahme der Arbeiten, nicht mit der Rechnung. Für reine Wartungsarbeiten gilt nur eine Frist von 2 Jahren.
Ob eine kleinere Reparatur unter die 5 oder die 2 Jahre fällt, ist in der Praxis oft schwer zu sagen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten, bevor die kürzere Frist abläuft. Steht in Ihrem Vertrag, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen gilt, beträgt die Frist meist nur 4 Jahre.
- Suchen Sie Rechnung und Abnahmeprotokoll der letzten Dacharbeiten heraus und prüfen Sie das Datum der Abnahme.
- Fotografieren Sie das Leck und vergleichen Sie seine Lage mit den damaligen Arbeiten.
- Fordern Sie den Betrieb schriftlich zur Nachbesserung auf und setzen Sie eine angemessene Frist.
- Reagiert der Betrieb nicht, holen Sie die Einschätzung eines anderen Fachbetriebs oder Gutachters ein.
- Bei Streit über die Ursache wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt, bevor die Frist abläuft.
Was tun, wenn die Versicherung von Verschleiß spricht?
Stuft die Versicherung das undichte Dach als Verschleiß ein, verlangen Sie eine schriftliche Begründung. Sie soll sagen, welche Regel sie anwendet und warum sie keinen Zusammenhang mit einem Sturm oder Hagel sieht. Mit Fotos, einem Prüfprotokoll oder Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes können Sie dagegenhalten. Sie müssen zeigen, dass die Stelle vor einem bestimmten Unwetter noch dicht war.
Wer einen Sturmschaden am Dach sofort meldet und mit Fotos belegt, hat im Streit die besseren Karten.
Zeigen Fotos oder ein Protokoll die Stelle vor dem Unwetter intakt?
Legen Sie die Belege schriftlich vor und verlangen Sie eine neue Prüfung. Bleibt die Versicherung beim Nein, hilft der Ombudsmann für Versicherungen kostenlos.
Liegt eine neue Eindeckung weniger als 5 Jahre zurück, wenden Sie sich an den Betrieb. Sonst zahlen Sie die Reparatur in der Regel selbst.
Häufige Fragen
Zahlt die Wohngebäudeversicherung, wenn es durchs undichte Dach regnet?
Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei einem undichten Dach nur, wenn Sturm oder Hagel die undichte Stelle verursacht hat. Ist sie durch Alter, Verschleiß oder eine fehlerhafte Arbeit entstanden, zahlt sie nicht. Dann tragen Sie die Reparatur selbst oder wenden sich an den Betrieb, der zuletzt am Dach gearbeitet hat.
Was ist der Unterschied zwischen einem Sturmschaden und einem Elementarschaden am Haus?
Ein Sturmschaden entsteht, wenn Wind ab Windstärke 8 oder Hagel direkt auf das Haus einwirkt. Ein Elementarschaden entsteht durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck. Für Elementarschäden brauchen Sie einen eigenen Zusatz zur Wohngebäudeversicherung.
Zahlt die Hausratversicherung nasse Möbel bei einem undichten Dach?
Die Hausratversicherung zahlt nasse Möbel nur, wenn das Wasser durch einen Sturm- oder Hagelschaden am Dach eingedrungen ist. Bei einem Leck durch Alter oder Verschleiß zahlt sie nicht. Dann tragen Sie den Schaden an den Möbeln genauso selbst wie den am Dach.
Wie beweise ich, dass ein Sturm mein Dach undicht gemacht hat?
Dass ein Sturm Ihr Dach undicht gemacht hat, beweisen Sie am besten mit Fotos oder einem Prüfprotokoll von kurz vor dem Unwetter. Dazu kommen Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes, die Windstärke 8 oder Hagel an Ihrem Ort zeigen. Ohne einen solchen Vergleich stuft die Versicherung ein altes Leck im Zweifel als Verschleiß ein.
Wie lange haftet der Dachdecker für ein undichtes Dach nach seiner Arbeit?
Für eine neue Dacheindeckung haftet der Dachdecker 5 Jahre ab der Abnahme. Für reine Wartungsarbeiten sind es nach dem Gesetz nur 2 Jahre. Gilt im Vertrag die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, beträgt die Frist meist 4 Jahre.
