Dachdeckerverzeichnis

Ratgeber

Sturmschaden am alten Dach, darf die Versicherung kürzen?

Nein, wegen des Alters allein darf die Versicherung bei einem Sturmschaden nicht kürzen. Weniger zahlen darf sie nur, wenn Sie einen bekannten Mangel am Dach nicht rechtzeitig beheben ließen und das den Schaden mit verursacht hat. Bei grober Nachlässigkeit kürzt sie anteilig, nicht selten um die Hälfte. Wer absichtlich nichts tut, bekommt nichts.

Häufige Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
50 Prozent
Allianz Versicherung, Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung, Stand 22. September 2026
Kürzungen in Beispielfällen der Stiftung Warentest
25 bis 90 Prozent
Stiftung Warentest, Fahrlässigkeit: Wann Versicherer die Leistung kürzen, Stand 3. Januar 2017
Sturm zählt für die Versicherung ab
Windstärke 8
Bund der Versicherten, Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt ab welcher Windstärke?, Stand 26. April 2026
Altes Ziegeldach mit verrutschtem Firstziegel und einer Dachrinne voller Laub
Eine verstopfte Rinne und lose Ziegel zeigen, dass ein Dach lange nicht gewartet wurde. Bild: KI generiert.

Warum das Alter allein keine Kürzung erlaubt

Das Alter eines Dachs ist in den Versicherungsbedingungen kein Grund, weniger zu zahlen. Ein zwanzig Jahre altes, gut gepflegtes Dach ist genauso versichert wie ein neues. Es zählt, ob Sie Ihre Pflicht zur Pflege des Dachs erfüllt haben. Bei einem undichten Dach durch Verschleiß zahlt die Versicherung ohnehin nicht, weil kein Sturmschaden vorliegt.

Bei einem Schaden durch Sturm oder Hagel prüft die Versicherung, ob das Dach vorher in Ordnung war. Kürzen darf sie nur, wenn Sie einen Mangel liegen ließen und dieser Mangel den Schaden mit verursacht hat. Wie viel sie kürzt, hängt davon ab, ob Sie grob fahrlässig waren, also besonders nachlässig.

Trotzdem nennen Versicherungen das Alter oft als erstes Argument, weil es nach Verschleiß klingt. Entscheidend ist aber immer der konkrete Mangel, nicht die Jahreszahl. Ein zwanzig Jahre altes Dach ohne Mangel steht besser da als ein fünf Jahre altes mit einem losen Ziegel, den Sie seit Monaten kennen.

Welche Pflicht zur Pflege des Dachs im Vertrag steht

In den Versicherungsbedingungen für Wohngebäude steht eine klare Pflicht. Sie müssen das Haus stets in ordnungsgemäßem Zustand halten, und das gilt ausdrücklich auch für Dächer. Mängel und Schäden daran müssen Sie unverzüglich beseitigen lassen. Das betrifft jedes Dach, an dem ein Mangel erkennbar war und liegen blieb. Typisch sind ein loser Ziegel, eine undichte Fuge am Anschluss oder eine lange verstopfte Dachrinne.

Unverzüglich heißt nicht, dass Sie jeden Mangel binnen Stunden reparieren müssen. Es heißt, dass Sie ohne vermeidbares Zögern handeln, sobald Sie den Mangel kennen. Sie beauftragen einen Betrieb, vereinbaren einen Termin und lassen in angemessener Zeit reparieren. Wer einen bekannten Mangel ohne Grund über Monate liegen lässt, überschreitet diesen Rahmen deutlich.

Eine zweite Pflicht betrifft Bauarbeiten. Wird das Dach bei einer Sanierung ganz oder teilweise abgenommen, kann das die Gefahr für das Haus erhöhen. Das müssen Sie der Versicherung melden. Wer das Dach länger offen liegen lässt, ohne Bescheid zu sagen, riskiert ein zusätzliches Problem.

Wann die Versicherung wegen schlechter Pflege weniger zahlt

Verletzen Sie die Pflicht zur Pflege des Dachs, darf die Versicherung weniger oder nichts zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Absicht darf sie außerdem den Vertrag kündigen. Wie viel sie kürzt, hängt davon ab, wie schwer Ihr Fehler wiegt. Das Gesetz unterscheidet dabei drei Stufen.

Haben Sie die Pflicht absichtlich verletzt, zahlt die Versicherung nichts. Waren Sie grob fahrlässig, darf sie im Verhältnis zur Schwere Ihres Fehlers kürzen. Grob fahrlässig handelt, wer die nötige Sorgfalt in besonders hohem Maß außer Acht lässt. Bei einfacher Fahrlässigkeit, also einem gewöhnlichen Versehen, zahlt sie voll.

Eine feste Quote nennt das Gesetz nicht. Nicht selten kürzt die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit um 50 Prozent, je nach den Umständen auch mehr oder weniger. In Beispielfällen, die Stiftung Warentest gesammelt hat, reichten die Kürzungen von 25 bis 90 Prozent.

Wie viel die Versicherung zahlt, hängt davon ab, wie schwer der Fehler bei der Pflege des Dachs wiegt.
Wie schwer der Fehler wiegtWas die Versicherung zahltBeispiel am Dach
Einfache Fahrlässigkeit, ein gewöhnliches VersehenDen vollen BetragEin Mangel, der bei normaler Sorgfalt nicht auffiel
Grobe Fahrlässigkeit, besonders nachlässigWeniger, nicht selten 50 Prozent wenigerEin bekannter loser Ziegel blieb monatelang liegen.
Vorsatz, bewusst nichts getanNichtsEin offensichtlich morsches Dach wurde bewusst nicht repariert.

Wie Sie beweisen, dass der Schaden auch so entstanden wäre

Auch wenn feststeht, dass Sie einen Mangel liegen ließen, kann die Versicherung voll zahlen müssen. Das gilt, wenn der Mangel weder den Schaden noch seine Höhe beeinflusst hat. Sie beweisen dann, dass der Schaden auch ohne Ihren Fehler entstanden wäre. Das gelingt etwa, wenn ein umstürzender Baum die ganze Dachfläche getroffen hat.

Je stärker das Unwetter war, desto leichter fällt dieser Nachweis. Ein Orkan mit Windstärke 12 hätte auch ein einwandfreies Dach beschädigt. Lag der Wind dagegen knapp über Windstärke 8, argumentiert die Versicherung eher, ein gepflegtes Dach hätte gehalten. Dann zählt Ihr Nachweis über den Zustand vorher umso mehr.

  1. Stellen Sie Wartungsnachweise, Rechnungen und Prüfprotokolle der letzten Jahre zusammen.
  2. Vergleichen Sie Fotos des Dachs von vor dem Schaden mit Fotos danach.
  3. Prüfen Sie, ob der Schaden auch ohne den Mangel eingetreten wäre, etwa durch einen umstürzenden Baum oder extremen Wind.
  4. Ziehen Sie bei Streit einen unabhängigen Gutachter zur Ursache hinzu.
  5. Reichen Sie Ihren Widerspruch mit allen Belegen schriftlich ein und setzen Sie eine Frist für die neue Prüfung.

Wie eine regelmäßige Dachprüfung Ihren Versicherungsschutz sichert

Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks bietet über Innungsbetriebe den DachCheck an. Das ist eine Prüfung des Dachs mit schriftlichem Protokoll. Nach Angaben des Verbands dient das Protokoll im Schadenfall als Nachweis gegenüber der Gebäudeversicherung. Es zeigt den Zustand, den Ihr Vertrag verlangt, und erschwert so eine spätere Kürzung.

Eine feste Frist für die Prüfung nennt der Vertrag nicht. Eine Prüfung einmal im Jahr und nach jedem größeren Unwetter zeigt aber, dass Sie sich kümmern. Bewahren Sie jedes Protokoll und jede Rechnung auf, am besten dauerhaft. Ein einzelnes Protokoll von vor fünf Jahren sagt wenig über den heutigen Zustand, eine lückenlose Reihe dagegen viel.

Beim DachCheck prüft der Betrieb unter anderem vier Punkte.

  • Er prüft, ob die Dachziegel gegen Sturm fest verklammert sind.
  • Er kontrolliert Dachrinnen, Kaminsteine und Kaminabdeckungen.
  • Er prüft Dachfenster, Lüftungen und Satellitenschüsseln auf undichte Stellen.
  • Er begeht die ganze Dachfläche und sucht nach Verschleiß und sichtbaren Schäden.

Was Sie tun, wenn die Versicherung eine Kürzung ankündigt

Verlangen Sie zuerst eine schriftliche Begründung. Die Versicherung soll sagen, welchen Mangel sie meint, welchen Grad von Verschulden sie annimmt und woher ihr Kürzungssatz stammt. Jetzt helfen Ihnen die Fotos und Belege, die Sie beim Melden des Sturmschadens am Dach gesammelt haben.

Bleibt die Versicherung bei ihrer Kürzung, wenden Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen. Er prüft Beschwerden bis 100.000 Euro, schriftlich und für Sie kostenlos. Bis 10.000 Euro muss sich die Versicherung an seine Entscheidung halten. Einen Anwalt brauchen Sie dafür nicht. Erst wenn auch das nicht hilft, lohnt der Weg zu einem Anwalt für Versicherungsrecht oder vor Gericht.

Wie Sie auf eine angekündigte Kürzung reagieren

Hat die Versicherung einen konkreten Mangel am Dach benannt?

Ja

Wäre der Schaden auch ohne diesen Mangel entstanden?

Ja

Widersprechen Sie schriftlich mit Fotos, Wetterdaten und Wartungsnachweisen. Gelingt Ihnen dieser Nachweis, muss die Versicherung voll zahlen.

Nein

Lassen Sie von der Verbraucherzentrale prüfen, ob die Höhe der Kürzung angemessen ist. Bleibt der Streit, hilft der Ombudsmann für Versicherungen kostenlos.

Nein

Verlangen Sie schriftlich, welchen Mangel sie meint und wann Sie ihn hätten bemerken müssen. Ohne konkreten Mangel ist die Kürzung angreifbar.

Häufige Fragen

Darf die Versicherung wegen des Alters meines Dachs weniger zahlen?

Nein, das Alter des Dachs allein ist kein Grund für eine Kürzung. Weniger zahlen darf die Versicherung nur, wenn Sie einen bekannten Mangel am Dach nicht rechtzeitig beheben ließen. Dieser Mangel muss den Schaden außerdem mit verursacht haben.

Was ist grobe Fahrlässigkeit bei einem Sturmschaden am Dach?

Grob fahrlässig handelt bei einem Sturmschaden am Dach, wer die nötige Sorgfalt in besonders hohem Maß außer Acht lässt. Ein Beispiel ist ein loser Ziegel, den Sie seit Monaten kennen und nicht befestigen lassen. Dann darf die Versicherung kürzen, nicht selten um 50 Prozent. Ein gewöhnliches Versehen führt zu keiner Kürzung.

Muss ich der Versicherung beweisen, dass mein Dach gewartet war?

Dass Sie Ihr Dach vernachlässigt haben, muss zuerst die Versicherung beweisen. Gelingt ihr das, müssen Sie zeigen, dass Sie nicht grob nachlässig waren oder dass der Schaden auch ohne den Mangel entstanden wäre. Wartungsrechnungen und Prüfprotokolle helfen Ihnen dabei.

Zahlt die Versicherung trotz schlechter Wartung, wenn der Sturm sehr stark war?

Ja, die Versicherung zahlt trotz schlechter Wartung voll, wenn der Schaden auch an einem gepflegten Dach entstanden wäre. Das gelingt etwa bei einem Orkan mit Windstärke 12 oder wenn ein umstürzender Baum das Dach trifft. Diesen Nachweis müssen Sie führen.

Wie oft sollte ich mein Dach prüfen lassen, um den Versicherungsschutz zu sichern?

Eine feste Frist für die Prüfung des Dachs nennt der Versicherungsvertrag nicht. Eine Prüfung einmal im Jahr und nach jedem größeren Unwetter zeigt aber, dass Sie sich kümmern. Ein schriftliches Protokoll, etwa der DachCheck von Innungsbetrieben, belegt das später gegenüber der Versicherung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 28 VVG, Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2022, Wohnflächenmodell), Abschnitt A 18, A 20 und A 21, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  3. Fahrlässigkeit: Wann Versicherer die Leistung kürzen, Stiftung Warentest,
  4. Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung, Allianz Versicherung,
  5. DachCheck: Leistungen und Inspektionsprotokoll, Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH),
  6. Sturmschäden: Welche Versicherung zahlt ab welcher Windstärke?, Bund der Versicherten,

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