Warum ein Dachdecker-Notdienst oft teurer wird als gedacht
Ein unseriöser Notdienst verdient an Ihrer Notlage. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschreibt das typische Muster. Vor Ort verlangt der Monteur plötzlich zusätzliche Arbeiten, und die Rechnung liegt am Ende beim Vielfachen des Erwarteten. Ein Warnzeichen ist, wenn ein Anbieter keine Preise nennen will. Seriöse Betriebe nennen Anfahrtskosten und Stundensätze.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät außerdem, auf die Vorwahl zu achten. Manche Anbieter geben sich als Betrieb aus Ihrem Ort aus und leiten den Anruf an eine Firma mit langer Anfahrt weiter. Diese Anfahrt steht dann auf Ihrer Rechnung.
Der Zeitdruck nach einem Sturm macht diese Masche möglich. Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft gab es 2025 rund 479.000 versicherte Sturm- und Hagelschäden. Ein Schaden kostete im Schnitt rund 2.100 Euro. Werden in einer Nacht Tausende Dächer beschädigt, sind die Betriebe vor Ort ausgelastet, und überregionale Vermittler haben leichtes Spiel.
Fünf Merkmale unterscheiden einen seriösen Notdienst von einer Kostenfalle.
| Merkmal | Seriöser Betrieb | Warnsignal | Was Sie tun |
|---|---|---|---|
| Preisauskunft am Telefon | Nennt Anfahrt, Stundensatz und Zuschläge | Nennt keine Zahl oder nur einen Lockpreis | Ohne Komplettpreis nicht beauftragen |
| Standort | Nennt Firmensitz und Anfahrtsweg | Ortsvorwahl, aber Anfahrt aus einer anderen Stadt | Fragen, von wo der Monteur kommt |
| Umfang des Auftrags | Sichert das Dach und bespricht die Reparatur später | Will sofort das ganze Dach reparieren | Nur die Notabdeckung beauftragen |
| Rechnung | Einzelne Posten mit Mengen und Preisen | Pauschalsumme, Barzahlung, Unterschrift unter Druck | Nur eine genaue Rechnung bezahlen, per Überweisung |
| Nachweise | Eintrag bei der Handwerkskammer, Betriebshaftpflicht | Kein Firmenname auf Fahrzeug und Rechnung | In der Handwerkersuche der Handwerkskammer nachsehen |
Was Sie am Telefon klären, bevor der Notdienst losfährt
Den Preis legen Sie am Telefon fest, denn auf dem Dach ist es für Verhandlungen zu spät. Die Verbraucherzentrale empfiehlt einen verbindlichen Komplettpreis für alle Arbeiten, der Anfahrt und Zuschläge enthält. Fragen Sie in dieser Reihenfolge und notieren Sie die Antworten mit Uhrzeit und Namen Ihres Gesprächspartners.
- Beschreiben Sie genau, wie viele Ziegel fehlen, ob Wasser eindringt und ob Teile auf die Straße fallen können.
- Fragen Sie, von wo der Monteur kommt und ob der Betrieb unter der genannten Adresse einen eigenen Sitz hat.
- Verlangen Sie einen Komplettpreis für die Notabdeckung. Er muss Anfahrt, Zuschläge für Nacht, Wochenende und Feiertag sowie Material wie Plane und Latten enthalten.
- Lassen Sie sich den Preis per SMS oder E-Mail bestätigen. Ein Betrieb, der das verweigert, will sich nicht festlegen.
- Beauftragen Sie nur die Notabdeckung. Die endgültige Reparatur vergeben Sie später mit Vergleichsangeboten.
- Klären Sie, wie Sie bezahlen. Bar zahlen müssen Sie nur, wenn Sie das vorher vereinbart haben.
Notabdeckung zuerst, die Reparatur später
Ein Notdienst hat eine Aufgabe. Er hält Wasser aus dem Haus, bis ein Fachbetrieb in Ruhe reparieren kann. Meist reicht dafür eine Plane, die mit Latten gegen Wind gesichert wird, oder ein paar eingehängte Ersatzziegel. Alles darüber hinaus ist keine Notmaßnahme mehr. Die Neueindeckung einer Dachseite oder eine neue Dachrinne gehören in ein schriftliches Angebot, das Sie mit anderen vergleichen. Prüfen Sie dann jeden Kostenvoranschlag und jedes Angebot für das Dach in Ruhe.
Auch die Regeln der Versicherung sprechen für diese Trennung. Nach einem Schaden müssen Sie nach Möglichkeit dafür sorgen, dass er nicht größer wird, also das offene Dach abdecken lassen. Die Versicherung ersetzt Ihnen diese Kosten, auch wenn die Abdeckung nicht hilft. Voraussetzung ist, dass Sie die Maßnahme für nötig halten durften. Auf Ihren Wunsch muss die Versicherung das Geld sogar vorschießen.
Für die endgültige Reparatur will die Versicherung meist vorher ein Angebot sehen. Sie müssen ihre Anweisungen einholen, wenn die Umstände das erlauben.
Dringt Wasser ins Haus oder kommt gleich der nächste Regen?
Beauftragen Sie heute die Notabdeckung zum Komplettpreis und melden Sie den Schaden parallel der Versicherung. Die Reparatur vergeben Sie später mit Vergleichsangeboten.
Können Ziegel, Bleche oder Äste auf Gehweg oder Straße fallen?
Sperren Sie den Bereich ab und rufen Sie den Notdienst zur Sicherung. Für Schäden durch herabfallende Teile haften Sie, wenn das Dach schlecht unterhalten war.
Können Sie den Schaden vom Boden oder Dachfenster aus fotografieren?
Fotografieren Sie, melden Sie den Schaden und bitten Sie am nächsten Werktag zwei bis drei Betriebe um ein Angebot. Ein Notdienst ist nicht nötig.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit einer Prüfung, am besten mit Protokoll. Steigen Sie nicht selbst aufs Dach.
Ab welcher Windstärke die Versicherung den Sturmschaden zahlt
Die Wohngebäudeversicherung, die Versicherung für Ihr Haus, zahlt bei Sturm ab Windstärke 8. Das sind mindestens 62 km/h. So steht es in der Vorlage des Versicherungsverbands für diese Verträge, Stand Juni 2026. Lässt sich die Windstärke an Ihrem Ort nicht feststellen, hilft ein anderer Nachweis. Dann gilt der Wind als Sturm, wenn er in der Umgebung Häuser in gutem Zustand beschädigt hat. Es reicht auch, wenn Ihr gut erhaltenes Dach nur durch Sturm beschädigt werden konnte.
Der Deutsche Wetterdienst beschreibt die Windstärken ab 8 so.
- Windstärke 8 heißt stürmischer Wind, 62 bis 74 km/h. Zweige brechen von Bäumen.
- Windstärke 9 heißt Sturm, 75 bis 88 km/h. An Häusern entstehen kleinere Schäden, etwa abgehobene Dachziegel.
- Windstärke 10 heißt schwerer Sturm, 89 bis 102 km/h. An Häusern entstehen größere Schäden.
- Windstärke 12 heißt Orkan, ab 118 km/h. Er richtet schwere Verwüstungen an.
Nicht versichert ist Regen, der durch ein nicht richtig geschlossenes Fenster oder eine andere Öffnung eindringt. Das gilt aber nicht, wenn der Sturm die Öffnung selbst gerissen hat. Ein Loch im Dach vom Sturm ist also versichert, ein offen gelassenes Dachfenster nicht. Verschleiß ist kein Sturm.
Parallel zur Notabdeckung melden Sie den Sturmschaden am Dach Ihrer Versicherung. Die Verbraucherzentrale rät, umgehend und wahrheitsgetreu zu melden. Kaputte Teile entsorgen Sie erst nach Rücksprache mit der Versicherung.
Wann Sie für herabfallende Dachziegel haften
Löst sich ein Ziegel und trifft ein Auto oder einen Menschen, haften Sie als Besitzer des Grundstücks. Das gilt, wenn sich der Ziegel wegen fehlerhaften Baus oder mangelhafter Pflege gelöst hat. Sie haften nicht, wenn Sie die nötige Sorgfalt beachtet haben, um die Gefahr abzuwenden. Diese Sorgfalt belegen Sie am besten mit einer regelmäßigen Prüfung durch einen Fachbetrieb, deren Protokoll Sie aufbewahren.
Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks bietet dafür über Innungsbetriebe den DachCheck an. Nach Angaben des Verbands dient das Protokoll im Schadenfall als Nachweis gegenüber der Gebäudeversicherung. Geprüft werden unter anderem vier Punkte.
- Der Betrieb begeht die Dachfläche und sieht sich Verschleiß und Abnutzung an.
- Er prüft, ob die Dachziegel gegen Sturm fest verklammert und befestigt sind.
- Er kontrolliert Dachrinnen und Abflüsse auf Verstopfungen und Kaminsteine auf lockere Teile.
- Er prüft Satellitenschüsseln, Lüftungen und Dachfenster auf undichte Stellen.
Was Sie tun, wenn die Notdienstrechnung zu hoch ist
Eine überhöhte Notdienstrechnung müssen Sie nicht in voller Höhe zahlen. Ein Vertrag ist unwirksam, wenn jemand Ihre Zwangslage ausnutzt und einen Preis verlangt, der in auffälligem Missverhältnis zur Leistung steht. Ein Sturmschaden in der Nacht kann eine solche Zwangslage sein.
Ein Widerruf hilft beim Notdienst meist nicht. Haben Sie den Betrieb ausdrücklich für eine dringende Reparatur gerufen, können Sie den Einsatz nicht widerrufen. Das gilt aber nicht für Leistungen, die Sie bei diesem Besuch nicht ausdrücklich verlangt haben. Eine mitverkaufte Dachrinne oder eine zusätzliche Beschichtung können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Zahlen Sie unter Druck nur den Teil, den Sie für berechtigt halten, und schreiben Sie auf die Rechnung, dass Sie unter Vorbehalt zahlen. Fordern Sie zu viel Gezahltes schriftlich mit Frist zurück. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät bei Betrug außerdem zur Anzeige bei der Polizei. Ihre Beratungsstellen helfen beim Schreiben an den Betrieb.
Häufige Fragen
Was kostet ein Dachdecker-Notdienst?
Einen festen Preis für einen Dachdecker-Notdienst gibt es nicht, und eine amtliche Statistik dazu fehlt. Der Preis setzt sich aus Anfahrt, Stundensatz, Zuschlag für Nacht oder Wochenende und Material wie Plane und Latten zusammen. Ein seriöser Betrieb nennt alle vier Posten schon am Telefon. Vereinbaren Sie daraus vorab einen Komplettpreis.
Zahlt die Wohngebäudeversicherung die Notabdeckung nach einem Sturm?
Ja, die Wohngebäudeversicherung zahlt die Notabdeckung nach einem versicherten Sturmschaden. Sie ersetzt diese Kosten sogar, wenn die Abdeckung nicht hilft, und muss sie auf Wunsch vorschießen. Voraussetzung ist ein Sturm ab Windstärke 8 oder Hagel.
Kann ich die Rechnung eines Dachdecker-Notdienstes widerrufen?
Den Einsatz eines Dachdecker-Notdienstes können Sie nicht widerrufen, wenn Sie ihn ausdrücklich für eine dringende Reparatur gerufen haben. Zusätzliche Arbeiten, die Sie nicht verlangt haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Hat der Betrieb Ihre Notlage für einen auffällig überhöhten Preis ausgenutzt, kann der Vertrag unwirksam sein.
Ab welcher Windstärke gilt ein Dachschaden als Sturmschaden?
Ein Dachschaden gilt für die Versicherung ab Windstärke 8 als Sturmschaden, das sind mindestens 62 km/h. Lässt sich die Windstärke an Ihrem Ort nicht messen, reicht ein anderer Nachweis. Dann gilt der Wind als Sturm, wenn er in der Umgebung intakte Häuser beschädigt hat oder Ihr intaktes Dach nur durch Sturm beschädigt werden konnte.
Wer haftet, wenn Dachziegel bei Sturm auf ein Auto fallen?
Für herabfallende Dachziegel haftet der Besitzer des Hauses, wenn das Dach schlecht gebaut oder schlecht unterhalten war. Wer sein Dach regelmäßig von einem Fachbetrieb prüfen lässt und das Protokoll aufbewahrt, kann seine Sorgfalt nachweisen. Dann haftet er nicht.
