Meisterpflicht im Dachdeckerhandwerk
Die Meisterpflicht bedeutet, dass nur ein Dachdeckermeister oder jemand mit gleichwertiger Qualifikation einen Dachdeckerbetrieb selbstständig führen darf. Das Dachdeckerhandwerk steht auf der Liste der Handwerke, für die das nach der Handwerksordnung gilt.
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