Warum die normale Wohngebäudeversicherung bei Schneelast nicht zahlt
Die Versicherungsbedingungen für Wohngebäude trennen zwei Gruppen von Naturgefahren. Sturm und Hagel können Sie einzeln versichern. Schneedruck gehört dagegen zu den weiteren Naturgefahren, die auch Elementargefahren heißen. Dazu zählen außerdem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen und Vulkanausbruch.
Elementargefahren lassen sich nur zusätzlich zu Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichern, nie allein. Ohne diesen Zusatz zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht, wenn Schnee Ihr Dach eindrückt. Das gilt auch, wenn der Schaden eindeutig auf ungewöhnlich viel Schnee zurückgeht. Viele Eigentümer überrascht das, weil sie Schnee für ein Wetter wie Sturm halten.
Der Grund für die Trennung liegt in der Lage des Hauses. Ein Haus am Alpenrand trägt ein anderes Schneerisiko als eines an der Nordseeküste. Deshalb berechnen die Versicherungen den Zusatz gegen Elementarschäden getrennt.
Was die Versicherung als Schneedruck zählt
Schneedruck ist nach den Versicherungsbedingungen die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Auch Schnee oder Eis, das vom Dach rutscht, zählt ausdrücklich dazu. Eine solche Dachlawine gehört damit zur selben Gefahr wie die Last, die auf dem Dach liegen bleibt. Lawinen am Berghang sind eine eigene Gefahr und betreffen praktisch nur Häuser in steiler Hanglage.
An einem Wohnhaus gibt es deshalb zwei typische Schäden durch Schneedruck. Das Dach gibt unter dem Gewicht nach, etwa an Kehlen, also den Rinnen zwischen zwei Dachflächen, oder an flachen Stellen. Oder eine Masse aus Schnee und Eis rutscht plötzlich ab und beschädigt Dachrinnen oder Vordächer. Sie kann dabei auch Menschen und Autos darunter treffen.
Ab wann Schneelast auf dem Dach gefährlich wird
Wie viel Schnee ein Dach tragen muss, hat der Statiker beim Bau nach Lage und Höhe des Hauses festgelegt. Trotzdem sollten Sie Schneehöhen nicht unterschätzen. Schon 30 bis 50 Zentimeter Schnee können je nach Dach und Art des Schnees kritisch werden. Das sagt André Büschkes, Dachdeckermeister und Vorstandsmitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
Nasser Schnee wiegt deutlich mehr als Pulverschnee und kann die zulässige Last eines Dachs schnell überschreiten. Für Ihre Einschätzung zählt deshalb weniger die Höhe als das Gewicht. Besonders gefährdet sind Flachdächer und Dächer, auf denen sich nasser Schnee oder Eis sammelt.
Drei Zeichen zeigen, dass ein Dach unter der Last leidet.
- Die Dachkonstruktion verformt sich sichtbar, etwa weil sich Balken durchbiegen.
- In Wänden oder Decken zeigen sich neue Risse.
- Aus dem Dachstuhl kommen knarrende oder knackende Geräusche.
Wer den Schnee vom Dach räumen sollte
Schnee vom Dach räumen sollten nur geschulte Fachkräfte mit Ausrüstung und Erfahrung. Das raten der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Auf dem Dach besteht akute Absturzgefahr, und Windböen verstärken sie noch. Schnee und Eisplatten können sich außerdem lösen und Menschen unter dem Dach gefährden.
Als Eigentümer müssen Sie Gefahren durch zu viel Schnee rechtzeitig erkennen und handeln. Das heißt nicht, dass Sie selbst aufs Dach steigen. Es heißt, dass Sie früh genug einen Fachbetrieb beauftragen.
- Melden Sie Warnzeichen sofort einem Fachbetrieb und steigen Sie nicht selbst aufs Dach.
- Sperren Sie die Bereiche unter der Dachkante ab, solange Schnee oder Eis abrutschen kann.
- Lassen Sie den Schnee streifenweise und abwechselnd räumen.
- Eine dünne Schicht Schnee darf liegen bleiben, weil sie die Abdichtung schützt.
- Lassen Sie die Dachrinnen frei halten, damit Schmelzwasser ablaufen kann.
Gibt es eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung?
Eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung gibt es in Deutschland bisher nicht. Die Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung im März 2026 aufgefordert, ein Gesetz für eine bundesweite Pflichtversicherung vorzulegen. Dazu soll ein gemeinsamer Fonds gehören, in den auch Unternehmen mit klimaschädlichen Tätigkeiten einzahlen. Ein Gesetz ist daraus bis September 2026 nicht geworden.
Einen Schaden durch Schneedruck melden Sie genauso sofort und mit Fotos wie einen Sturmschaden am Dach. Ihr Schutz gegen Schneedruck, Überschwemmung oder Rückstau hängt aber allein davon ab, ob Sie den Zusatz abgeschlossen haben. 57 Prozent der Wohngebäude in Deutschland sind gegen Elementarschäden versichert. Mehr als vier von zehn Wohngebäuden haben diesen Schutz also nicht. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung klärt schnell, wie es bei Ihnen aussieht.
Steht im Versicherungsschein ein Schutz gegen Elementarschäden?
Melden Sie einen Schaden durch Schneelast sofort. Fotografieren Sie ihn und notieren Sie, wenn möglich, die Schneehöhe vor dem Räumen.
Dann zahlen Sie den Schaden selbst. Fragen Sie Ihre Versicherung, ob Sie den Zusatz für die nächsten Winter ergänzen können.
Häufige Fragen
Zahlt die Wohngebäudeversicherung einen Schaden durch Schneelast am Dach?
Nein, die normale Wohngebäudeversicherung zahlt einen Schaden durch Schneelast am Dach nicht. Schneedruck gehört zu den Elementargefahren und ist nur mit einem Zusatz versichert. Ohne diesen Zusatz tragen Sie den Schaden selbst.
Zählt eine Dachlawine für die Versicherung als Schneedruck?
Ja, eine Dachlawine zählt für die Versicherung als Schneedruck. Die Versicherungsbedingungen stellen Schnee oder Eis, das vom Dach rutscht, ausdrücklich dem Gewicht von Schnee gleich. Versichert ist beides deshalb nur mit einem Zusatz gegen Elementarschäden.
Ab welcher Schneehöhe wird Schnee auf dem Dach gefährlich?
Schnee auf dem Dach kann schon ab 30 bis 50 Zentimetern kritisch werden, je nach Bauart des Dachs und Art des Schnees. Das sagt ein Dachdeckermeister im Vorstand der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Nasser Schnee wiegt deutlich mehr als Pulverschnee und belastet das Dach deshalb schneller.
Darf ich den Schnee von meinem Dach selbst räumen?
Schnee auf dem Dach räumen Sie besser nicht selbst, davon raten Dachdeckerverband und Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ab. Auf dem Dach besteht akute Absturzgefahr, und Schnee oder Eis kann plötzlich abrutschen. Beauftragen Sie einen Dachdeckerbetrieb mit Absturzsicherung.
Gibt es in Deutschland eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung?
Nein, eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung gibt es in Deutschland bisher nicht. Die Fraktion Die Linke hat die Bundesregierung im März 2026 aufgefordert, ein Gesetz dafür vorzulegen. Ein solches Gesetz gab es im September 2026 noch nicht.
