Dachdeckerverzeichnis

Ratgeber

Dachdeckermeister beauftragen, vom Anruf bis zur Abnahme

Einen Dachdeckermeister beauftragen Sie in acht Schritten. Sie prüfen den Betrieb bei der Handwerkskammer, lassen das Dach besichtigen, vergleichen mehrere Angebote und schließen einen schriftlichen Vertrag. Danach zahlen Sie nur für erledigte Arbeit, begleiten die Bauzeit, nehmen das Dach gemeinsam ab und nutzen bei Mängeln die fünf Jahre Gewährleistung. Der Kostenvoranschlag ist in der Regel kostenlos.

Grenze für Mehrkosten beim Kostenvoranschlag
15 bis 20 Prozent
Verbraucherzentrale, Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026
Angemessene Frist für die Nachbesserung
meist 1 bis 2 Wochen
Verbraucherzentrale, Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026
Gewährleistung für ein neues Dach
5 Jahre ab Abnahme
Bürgerliches Gesetzbuch, Verjährung der Mängelansprüche, Stand 26. September 2026
Dachdecker und Hausbesitzer stehen im Vorgarten und schauen auf das Dach des Hauses
Vor dem Angebot sieht sich der Dachdecker das Dach zusammen mit Ihnen an. Bild: KI generiert.

In 8 Schritten einen Dachdecker beauftragen

Wer einen Dachdecker beauftragt, geht acht Schritte, vom ersten Anruf bis zur Gewährleistung. An fünf Stellen müssen Sie selbst etwas prüfen oder unterschreiben: den Betrieb, das Angebot, den Vertrag, das Protokoll der Abnahme und die Schlussrechnung.

Der Weg vom ersten Anruf bis zur Gewährleistung
  1. 1. Betrieb finden und prüfen

    Fragen Sie bei der Handwerkskammer nach, ob der Betrieb als Dachdecker eingetragen ist. Ohne diese Eintragung darf er Ihr Dach nicht decken.

  2. 2. Dach besichtigen lassen

    Der Dachdecker sieht sich das Dach vor Ort an. Sagen Sie ihm dabei, wo es gefährlich werden kann, etwa an Dachfenstern oder einer Solaranlage.

  3. 3. Angebote vergleichen

    Holen Sie mehrere Angebote mit Einzelpreisen ein. Klären Sie, ob der Preis fest ist oder nur geschätzt.

  4. 4. Vertrag schließen

    Halten Sie Umfang, Termine und Preis schriftlich fest. Unterschreiben Sie nichts an der Haustür, wenn jemand ungefragt klingelt.

  5. 5. Zahlung vereinbaren

    Der Betrieb kann Teilzahlungen für Arbeit verlangen, die schon erledigt ist. Den Rest zahlen Sie nach der Abnahme.

  6. 6. Bauzeit begleiten

    Sorgen Sie für einen sicheren Zugang zum Dach. Wird es deutlich teurer als geschätzt, muss der Betrieb Sie sofort warnen.

  7. 7. Dach abnehmen

    Gehen Sie das fertige Dach gemeinsam mit dem Betrieb ab. Schreiben Sie jeden Mangel ins Protokoll.

  8. 8. Gewährleistung nutzen

    Fünf Jahre lang muss der Betrieb Mängel kostenlos beheben. Melden Sie jeden Mangel schriftlich und setzen Sie eine Frist.

Dachdeckermeister finden und die Eintragung prüfen

Dachdecker ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Ein Betrieb darf also nur arbeiten, wenn die Handwerkskammer ihn in ihr Verzeichnis eingetragen hat. Dieses Verzeichnis heißt Handwerksrolle. Eingetragen wird ein Betrieb nur, wenn ihn ein Meister oder jemand mit gleichwertigem Abschluss leitet, etwa ein Ingenieur.

Fragen Sie deshalb bei der Handwerkskammer am Sitz des Betriebs nach, ob er als Dachdecker eingetragen ist. Die Kammer gibt Auskunft aus ihrem Verzeichnis. Lassen Sie sich außerdem zeigen, dass der Betrieb eine Betriebshaftpflicht hat.

Woran Sie einen Dachdecker-Meisterbetrieb erkennen, hängt vor allem an dieser Eintragung und nicht am Firmenschild. Regnet es nach einem Sturm durchs Dach, lassen Sie zuerst nur die Schadstelle sichern. Den Auftrag für die Reparatur vergeben Sie danach in Ruhe.

Was passiert beim ersten Termin auf dem Dach?

Beim ersten Termin sieht sich der Dachdecker das Dach vor Ort an. Wer nur nach Fotos oder am Telefon anbietet, kennt den Zustand von Balken und Anschlüssen nicht. Schreiben Sie vorher auf, was gemacht werden soll, etwa nur neu decken oder auch dämmen. Dieselbe Liste bekommt jeder Betrieb, den Sie fragen.

Sagen Sie dem Dachdecker schon jetzt, wo es auf dem Dach gefährlich werden kann, etwa an Lichtkuppeln, Dachfenstern oder einer Solaranlage. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks weist darauf hin, dass Eigentümer das tun müssen. Fehlen am Haus feste Sicherungen, plant der Betrieb die nötigen Schutzmaßnahmen. Beauftragen müssen Sie diese selbst, zum Beispiel ein Gerüst.

Der Kostenvoranschlag ist meist kostenlos. Bezahlen müssen Sie ihn nur, wenn Sie das vorher ausdrücklich vereinbart haben.

Angebote vergleichen, bevor Sie den Dachdecker beauftragen

Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie Kostenvoranschlag und Angebot vom Dachdecker Position für Position. Ein gutes Angebot nennt jede Arbeit mit Menge und Einzelpreis, auch Gerüst und Entsorgung. Fehlt ein Posten bei einem Betrieb, rechnen Sie ihn dazu, bevor Sie die Summen vergleichen.

Achten Sie darauf, ob ein Festpreis oder ein Kostenvoranschlag vorliegt. Ein Festpreis darf nicht überschritten werden. Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird er um mehr als 15 bis 20 Prozent überschritten, muss der Betrieb Sie sofort warnen. Nach der Warnung dürfen Sie kündigen und zahlen nur die Arbeit, die schon erledigt ist.

Was in den Vertrag mit dem Dachdecker gehört

Halten Sie alles, was Sie vereinbaren, schriftlich fest. Das rät auch die Verbraucherzentrale, vor allem für Umfang, Termin und Preis. Absprachen auf der Baustelle schreiben Sie am besten ebenfalls auf.

  • Umfang der Arbeiten, am besten als Aufstellung aus dem Angebot
  • Preis und die Angabe, ob er fest ist oder nur geschätzt
  • Beginn und Ende der Arbeiten, auf Wunsch mit einer Vertragsstrafe, falls der Termin platzt
  • Zahlungsplan mit Teilzahlungen nach Baufortschritt
  • Wer Gerüst und Schutzmaßnahmen am Dach bestellt und bezahlt
  • Was gilt, wenn nach dem Abdecken Schäden am Dachstuhl sichtbar werden

Klingelt jemand ungefragt und meldet Schäden an Ihrem Dach, unterschreiben Sie an der Haustür nichts. Lassen Sie sich Zeit. Holen Sie ein zweites Angebot ein und prüfen Sie den Betrieb bei der Handwerkskammer.

Zahlen Sie nur für Arbeit, die erledigt ist

Während der Arbeiten kann der Dachdecker Teilzahlungen verlangen, aber nur in Höhe der Arbeit, die er schon erledigt hat. Jede Teilzahlung muss er mit einer Aufstellung belegen, die Sie schnell prüfen können. Bis zur Abnahme muss er beweisen, dass er ordentlich gearbeitet hat. Den Rest zahlen Sie nach der Abnahme.

Wann Sie einen Dachdecker bezahlen und worauf Sie dabei achten.
WannWas Sie zahlenWorauf Sie achten
Vor Beginn der ArbeitenOhne Anzahlung im Vertrag nichtsMaterial zahlen Sie erst, wenn es geliefert oder eigens für Sie angefertigt ist und Ihnen gehört oder abgesichert ist
Während der ArbeitenTeilzahlungen in Höhe der erledigten ArbeitIst etwas mangelhaft, dürfen Sie einen angemessenen Teil der Teilzahlung zurückhalten
Nach der AbnahmeDen Rest der SchlussrechnungBei Mängeln behalten Sie das Doppelte der voraussichtlichen Reparaturkosten zurück

Was tun Sie, während das Dach offen ist?

Für die Sicherheit seiner Leute bleibt der Betrieb auch auf Ihrem Dach verantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, einen sicheren Zugang zu ermöglichen und die geplanten Schutzmaßnahmen zu beauftragen. Darauf weist der Dachdeckerverband ausdrücklich hin.

Wird es deutlich teurer als im Kostenvoranschlag, muss der Dachdecker Sie sofort informieren, nicht erst mit der Rechnung. Entscheiden Sie dann in Ruhe, ob er weitermachen soll. Mängel, die Sie schon während der Arbeiten sehen, halten Sie mit Datum und Foto fest.

Wie läuft die Abnahme beim Dachdecker ab?

Bei der Abnahme bestätigen Sie, dass das Dach im Wesentlichen so gebaut ist wie vereinbart. Wegen kleiner Mängel dürfen Sie die Abnahme nicht verweigern. Gehen Sie das Dach gemeinsam mit dem Betrieb ab, solange das Gerüst noch steht. Schreiben Sie jeden Mangel ins Protokoll.

Das Protokoll schützt Ihre Rechte. Kennen Sie einen Mangel und nehmen das Dach ab, ohne sich Ihre Rechte vorzubehalten, können Sie für diesen Mangel keine Nachbesserung mehr verlangen. Setzt der Betrieb Ihnen eine Frist zur Abnahme, reagieren Sie rechtzeitig. Wollen Sie nicht abnehmen, nennen Sie innerhalb der Frist mindestens einen Mangel. Sonst gilt das Dach als abgenommen, sofern der Betrieb Sie schriftlich auf diese Folge hingewiesen hat.

Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistung. Für Mängel am Dach haftet der Betrieb fünf Jahre, weil ein Dach als Bauwerk gilt. Zeigt sich ein Mangel, fordern Sie den Betrieb schriftlich auf, ihn kostenlos zu beheben, und setzen ihm eine Frist. Als angemessen gelten meist 1 bis 2 Wochen.

Häufige Fragen

Darf nur ein Dachdeckermeister mein Dach neu decken?

Ja, im Grundsatz darf nur ein eingetragener Dachdeckerbetrieb Ihr Dach neu decken, und den leitet ein Meister oder jemand mit gleichwertiger Qualifikation. Das prüft die Handwerkskammer, bevor sie den Betrieb in ihr Verzeichnis einträgt. Der Meister muss dabei nicht selbst auf dem Dach stehen, er leitet den Betrieb fachlich.

Muss ich beim Dachdecker eine Anzahlung leisten?

Nein, das Gesetz verpflichtet Sie beim Dachdecker zu keiner Anzahlung. Teilzahlungen kann der Betrieb nur in Höhe der Arbeit verlangen, die er schon gemacht hat. Material darf er berechnen, wenn es geliefert oder eigens angefertigt ist und Ihnen gehört oder abgesichert ist. Steht im Vertrag trotzdem eine Anzahlung, lassen Sie sich vor der Unterschrift beraten.

Wann muss der Dachdecker vor Mehrkosten warnen?

Der Dachdecker muss Sie warnen, sobald absehbar ist, dass er seinen Kostenvoranschlag deutlich überschreitet. Als deutlich gelten meist mehr als 15 bis 20 Prozent. Nach der Warnung dürfen Sie kündigen und zahlen nur die Arbeit, die schon erledigt ist.

Was muss ich als Eigentümer vor Dacharbeiten erledigen?

Als Eigentümer müssen Sie vor Dacharbeiten einen sicheren Zugang zum Dach ermöglichen und den Dachdecker auf Gefahren hinweisen, etwa auf Lichtkuppeln oder eine Solaranlage. Fehlen feste Sicherungen am Haus, beauftragen Sie die Schutzmaßnahmen, die der Betrieb plant, zum Beispiel ein Gerüst. Für die sichere Arbeit auf dem Dach bleibt der Betrieb verantwortlich.

Was gehört ins Protokoll bei der Abnahme vom Dach?

Ins Protokoll der Abnahme vom Dach gehören das Datum, jeder Mangel, den Sie sehen, und der Satz, dass Sie sich Ihre Rechte wegen dieser Mängel vorbehalten. Ohne diesen Vorbehalt können Sie für einen bekannten Mangel keine Nachbesserung mehr verlangen. Fotografieren Sie jeden Mangel und behalten Sie eine Kopie des Protokolls.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 7 HwO, Eintragung in die Handwerksrolle (Meisterprüfung und gleichwertige Abschlüsse), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 649 BGB, Kostenanschlag, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 632a BGB, Abschlagszahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 640 BGB, Abnahme (fiktive Abnahme, Vorbehalt bekannter Mängel), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Handwerksrolle: Eintragung und zulassungspflichtige Handwerke nach Anlage A, Nr. 4 Dachdecker (Stand 12. Mai 2026), Handwerkskammer für München und Oberbayern,
  7. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 3. Februar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,
  8. Dacharbeiten: Diese Pflichten haben Eigentümer (29. Juli 2026), Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH),

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