Dachdeckerverzeichnis

Ratgeber

Dachdecker-Meisterbetrieb erkennen und prüfen

Einen Dachdecker-Meisterbetrieb erkennen Sie an der Eintragung bei der Handwerkskammer, nicht am Firmenschild. Jeder Dachdeckerbetrieb braucht diese Eintragung, und dafür muss ihn ein Meister oder jemand mit gleichwertiger Qualifikation leiten. Prüfen können Sie das über die Handwerkersuche der Kammern oder mit einer Auskunft der Kammer. Meister nennen darf sich nur, wer die Meisterprüfung bestanden hat.

Bußgeld für Arbeit ohne Eintragung
bis zu 10.000 Euro
Handwerksordnung, Bußgeldvorschriften, Stand 20. September 2026
Berufsjahre statt Meisterprüfung
6 Jahre, davon 4 in leitender Stellung
Handwerksordnung, Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen, Stand 20. September 2026
Betriebe mit weniger als zehn Arbeitnehmern
rund 78 Prozent
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Steckbrief 2026, Stand 31. Dezember 2025
Dachdecker mit Sicherungsgurt und Seil beim Verlegen von Ziegeln auf einem steilen Dach
Auf einem steilen Dach sichert sich der Dachdecker mit Gurt und Seil gegen einen Absturz. Bild: KI generiert.

Ohne Eintragung darf kein Dachdecker arbeiten

Ein Dachdeckerbetrieb darf nur arbeiten, wenn er bei der Handwerkskammer eingetragen ist. Dachdecker gehören zu den Handwerken, für die das Gesetz eine Zulassung verlangt, ebenso wie Zimmerer. Die Kammer führt dafür ein Verzeichnis ihrer Betriebe. Es heißt Handwerksrolle. Nur ein Betrieb, der dort steht, darf Dacharbeiten auf eigene Rechnung anbieten.

Wer ohne Eintragung ein Dachdeckergeschäft betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen. Wer sich außerdem Meister nennt, ohne die Prüfung bestanden zu haben, riskiert weitere 5.000 Euro. Für Sie ist die Eintragung ein Beleg, dass eine geprüfte Fachkraft die Arbeiten verantwortet.

Die Leitung eines Dachdeckerbetriebs kann die Eintragung auf vier Wegen erreichen. Nur einer davon erlaubt es, sich Meister zu nennen.

Vier Wege, auf denen die Leitung eines Dachdeckerbetriebs die Eintragung bei der Handwerkskammer erreicht.
Weg zur EintragungWas die Leitung nachweisen mussWer entscheidetDarf sich Meister nennen
MeisterprüfungBestandene Meisterprüfung als Dachdecker oder in einem verwandten HandwerkDie HandwerkskammerJa
Gleichwertiger AbschlussIngenieur, Techniker oder eine andere gleichwertige staatliche Prüfung mit passendem SchwerpunktDie Handwerkskammer prüft, ob der Abschluss gleichwertig istNein, nur die eigene Berufsbezeichnung
Lange Berufserfahrung als GeselleGesellenprüfung und sechs Jahre im Dachdeckerhandwerk, davon vier Jahre in leitender StellungEine Landesbehörde, nachdem sie die Kammer angehört hatNein
Ausnahme im EinzelfallNachgewiesene Kenntnisse, wenn die Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung wäreEine Landesbehörde, nachdem sie die Kammer angehört hatNein

Was ein Dachdeckermeister können muss

Mit der Meisterprüfung weist ein Dachdecker nach, dass er einen Betrieb selbständig führen und Lehrlinge ausbilden kann. Geprüft wird auch, ob er Kunden beraten, Preise kalkulieren und Angebote schreiben kann. Dazu kommen die Planung der Baustelle mit Gerüst und die Techniken, mit denen ein Dach dicht wird.

Der Meister muss nicht der Inhaber sein. Die Kammer trägt den Betrieb ein, wenn die Person, die ihn fachlich leitet, die Voraussetzungen erfüllt. Eine GmbH kann also einen angestellten Dachdeckermeister als Leitung benennen. Wechselt diese Leitung, muss der Betrieb das der Kammer sofort melden.

Die Bezeichnung Meister ist geschützt. Dachdeckermeister darf sich nur nennen, wer die Meisterprüfung in diesem Handwerk bestanden hat. Steht auf dem Firmenschild nur Dachdeckerei oder Bedachungen, sagt das über die Qualifikation nichts. Wirbt ein Betrieb mit dem Wort Meisterbetrieb, muss ein Meister ihn leiten.

So prüfen Sie einen Dachdeckerbetrieb in 5 Schritten

Ob ein Betrieb eingetragen ist, beantwortet allein die Handwerkskammer. Was auf der Internetseite des Betriebs steht, hat niemand geprüft. Alle 53 Handwerkskammern bieten unter handwerkskammer.de eine gemeinsame Handwerkersuche an. Über Postleitzahl oder Ort gelangen Sie zur zuständigen Kammer. Die Suche hat eine Lücke. Bei der Handwerkskammer Düsseldorf etwa erscheinen Betriebe nur, wenn sie zugestimmt haben. Fehlt ein Betrieb dort, kann er trotzdem eingetragen sein.

  1. Notieren Sie den genauen Namen des Betriebs mit Rechtsform und Anschrift aus Angebot oder Briefkopf. Eine GmbH und ein Einzelunternehmen mit gleichem Namen sind zwei verschiedene Betriebe.
  2. Öffnen Sie die Handwerkersuche unter handwerkskammer.de. Wählen Sie über die Postleitzahl des Betriebssitzes die Kammer und suchen Sie nach dem Namen und dem Handwerk Dachdecker.
  3. Finden Sie den Betrieb nicht, fragen Sie nach seiner Handwerkskarte. Die Kammer stellt sie nach der Eintragung aus, und der Betrieb muss sie bei der Anmeldung seines Gewerbes vorlegen.
  4. Bleiben Zweifel, bitten Sie die Kammer um eine Einzelauskunft. Dafür müssen Sie einen berechtigten Grund darlegen. Nennen Sie den geplanten Auftrag. Sie erfahren dann, ob und für welches Handwerk der Betrieb eingetragen ist.
  5. Lassen Sie sich zeigen, dass der Betrieb eine Betriebshaftpflicht hat. Sie ist keine Bedingung für die Eintragung. Ohne Versicherung zahlt der Betrieb einen Schaden, etwa am Nachbarhaus, aus eigener Tasche, und kann er das nicht, bleibt der Schaden womöglich an Ihnen hängen.

Suchen Sie bei der Kammer, in deren Bezirk der Betrieb seinen Sitz hat. Eine Telefonnummer mit Ihrer Ortsvorwahl beweist nicht, dass der Betrieb in Ihrer Nähe sitzt. Solche Nummern lassen sich für jeden Ort schalten und weiterleiten.

Wer einen Dachdecker vom ersten Anruf bis zur Abnahme beauftragt, prüft die Eintragung ganz am Anfang. Erst danach lohnt es sich, ein Angebot einzuholen.

Wer außer dem Dachdecker am Dach arbeiten darf

Nicht jede Dacharbeit ist Dachdeckerarbeit. Einfache Tätigkeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen, darf auch ein Betrieb ohne Eintragung ausführen. Dasselbe gilt für Arbeiten, die für das Handwerk nur nebensächlich sind. Ein Zimmerer ist für sein eigenes Handwerk eingetragen, also für den Dachstuhl. Ob sein Betrieb auch Dächer decken darf, hängt davon ab, ob die Kammer ihn zusätzlich für das Dachdeckerhandwerk eingetragen hat.

Darf dieser Betrieb Ihr Dach neu decken?

Ist der Betrieb als Dachdecker bei der Handwerkskammer eingetragen?

Ja

Ja, dann darf er alle Dachdeckerarbeiten ausführen, von der Eindeckung bis zur Abdichtung.

Nein

Ist er als Zimmerer oder in einem verwandten Handwerk eingetragen?

Ja

Er darf die Arbeiten seines Handwerks ausführen, etwa am Dachstuhl. Ob er auch Ihr Dach decken darf, klären Sie bei der Handwerkskammer.

Nein

Geht es nur um eine einfache Nebenarbeit, etwa die Dachrinne reinigen?

Ja

Arbeiten, die sich in bis zu drei Monaten erlernen lassen, brauchen keinen eingetragenen Betrieb. Klären Sie trotzdem, wer für Schäden haftet.

Nein

Nein, eine neue Eindeckung ohne Eintragung ist verboten, und dem Betrieb drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld. Beauftragen Sie einen eingetragenen Betrieb.

Was kleine Dachdeckerbetriebe für Ihren Auftrag bedeuten

Die meisten Dachdeckerbetriebe sind klein. Ende 2025 waren nach dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks 15.241 Betriebe bei der Sozialkasse des Dachdeckerhandwerks gemeldet. Rund 78 Prozent davon haben weniger als zehn Arbeitnehmer. Im selben Jahr gingen 105 Betriebe in die Insolvenz, das entspricht einer Quote von 0,7 Prozent.

Für Ihren Auftrag hat das Folgen. Ein Betrieb mit fünf Leuten hat wenig Reserve, wenn nach einem Sturm alle gleichzeitig anrufen oder ein Geselle ausfällt. Termine verschieben sich dann. Schließt ein Betrieb nach dem Auftrag, kann Ihr Anspruch auf kostenlose Nachbesserung ins Leere laufen. Zahlen Sie deshalb nur für Arbeit, die erledigt ist, und keine Vorkasse für Material, das noch nicht auf der Baustelle liegt.

  • Vereinbaren Sie Teilzahlungen nach Baufortschritt, etwa nach dem Gerüstbau, nach der Lattung und nach der Eindeckung, jeweils gegen eine Aufstellung der erledigten Arbeit.
  • Zahlen Sie die Schlussrechnung erst nach der Abnahme. Bei Mängeln dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten zurückhalten.
  • Fragen Sie nach Dächern in Ihrer Nähe, die der Betrieb vor mehr als drei Jahren gedeckt hat. Ein Dach zeigt seine Fehler oft erst nach einigen Wintern.

Ein Meisterbrief ersetzt nicht Ihre Prüfung des Angebots

Der Meisterbrief belegt, dass die Leitung eines Betriebs ihr Handwerk gelernt hat. Er sagt nichts darüber, ob ein einzelnes Angebot vollständig ist, ob Termine gehalten werden und ob jeder Anschluss dicht ist. Das prüfen Sie selbst, und zwar zuerst, wenn Sie Kostenvoranschlag und Angebot vom Dachdecker prüfen.

Das gilt auch beim Notdienst am Wochenende. Lockpreise und weitergeleitete Anrufe funktionieren unabhängig davon, welcher Betrieb am Ende kommt, und der Meisterbrief schützt nicht vor überhöhten Preisen. Fragen Sie deshalb jeden Betrieb vor dem ersten Handgriff nach einem verbindlichen Komplettpreis.

Häufige Fragen

Darf ein Dachdecker ohne Meisterprüfung einen Betrieb führen?

Ja, ein Dachdecker ohne Meisterprüfung darf einen Betrieb führen, wenn er die Gesellenprüfung bestanden und sechs Jahre im Beruf gearbeitet hat, davon vier in leitender Stellung. Leitend heißt, dass er in einem Betrieb eigenverantwortlich entscheiden durfte. Die Erlaubnis erteilt eine Landesbehörde nach Anhörung der Handwerkskammer. Meister nennen darf er sich trotzdem nicht.

Woran erkenne ich, ob ein Dachdecker Meister ist?

Ob ein Dachdecker Meister ist, zeigt sein Meisterbrief, den Sie sich vorlegen lassen können. Den Titel Meister darf nur führen, wer die Meisterprüfung bestanden hat, sonst droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro. Ein Firmenschild mit dem Wort Dachdeckerei sagt über die Qualifikation nichts.

Darf ein Zimmerer mein Dach neu eindecken?

Ein Zimmerer darf Ihr Dach nur neu eindecken, wenn sein Betrieb bei der Handwerkskammer auch für das Dachdeckerhandwerk eingetragen ist. Ohne diese Eintragung darf er nur die Arbeiten seines eigenen Handwerks übernehmen, etwa am Dachstuhl. Fragen Sie den Betrieb, für welche Handwerke er eingetragen ist, und lassen Sie sich das im Zweifel von der Kammer bestätigen.

Wie finde ich heraus, ob ein Dachdecker bei der Handwerkskammer eingetragen ist?

Ob ein Dachdecker eingetragen ist, erfahren Sie über die Handwerkersuche der 53 Handwerkskammern unter handwerkskammer.de oder direkt bei der Kammer am Sitz des Betriebs. Manche Betriebe erscheinen in der Online-Suche nicht, weil sie der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. Bitten Sie dann um eine Einzelauskunft und nennen Sie als Grund den geplanten Auftrag.

Was bedeutet Innungsbetrieb beim Dachdecker?

Ein Innungsbetrieb ist freiwillig Mitglied der örtlichen Dachdecker-Innung, eines Zusammenschlusses von Dachdeckerbetrieben. Die Mitgliedschaft sagt nichts darüber, ob der Betrieb Dächer decken darf. Das zeigt allein die Eintragung bei der Handwerkskammer, zu der jeder Dachdeckerbetrieb per Gesetz gehört.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 1 HwO, Zulassungspflichtige Handwerke, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Anlage A HwO, Verzeichnis der zulassungspflichtigen Handwerke (Nr. 3 Zimmerer, Nr. 4 Dachdecker), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 7 HwO, Eintragung in die Handwerksrolle (Meisterprüfung, gleichwertige Abschlüsse), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 7b HwO, Ausübungsberechtigung für Altgesellen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 8 HwO, Ausnahmebewilligung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 6 HwO, Handwerksrolle und Auskunft, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 16 HwO, Handwerkskarte, Anzeigepflichten, Betriebsuntersagung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. § 117 HwO, Bußgeldvorschriften (Betrieb ohne Eintragung, unbefugte Meisterbezeichnung nach § 51 Abs. 1), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. § 2 Dachdeckermeisterverordnung, Meisterprüfungsberufsbild, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Handwerkersuche der Handwerkskammern (Gemeinschaftsinitiative aller 53 Kammern), Handwerkskammern in Deutschland, technisch betreut von der Handwerkskammer für München und Oberbayern,
  11. Update ZVDH-Steckbrief: Dachdeckerhandwerk 2026 (Betriebe, Beschäftigte, Umsatz, Insolvenzen zum 31. Dezember 2025), Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH),
  12. Handwerkersuche: Veröffentlichung nur mit Einverständnis des Betriebs (Stand 31. März 2026), Handwerkskammer Düsseldorf,

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