Müssen Sie dem Dachdecker eine Anzahlung zahlen?
Nein, eine Anzahlung vor Arbeitsbeginn sieht das Gesetz beim Dachdecker nicht vor. Den Lohn zahlen Sie bei der Abnahme, also wenn Sie das fertige Dach prüfen und als vertragsgemäß annehmen. Vorher darf der Betrieb nur Teilzahlungen für Arbeit verlangen, die er schon erledigt hat, und für geliefertes Material.
Eine Anzahlung schulden Sie deshalb nur, wenn Sie sie im Vertrag vereinbart haben. Steht dazu nichts im Vertrag, beträgt die Anzahlung 0 Euro. Lesen Sie den Zahlungsplan im Angebot vor der Unterschrift genau.
Vorsicht ist geboten, wenn ein Anbieter schon vor Beginn einen hohen Betrag verlangt, häufig in bar. Verbraucherzentrale und Polizei in Brandenburg raten, sich darauf nie einzulassen. Sie beschreiben Fälle, in denen der Anbieter nach der Zahlung verschwindet und weder die Arbeit fertigstellt noch für Reklamationen erreichbar ist. Das Muster ist typisch für Dachhaie an der Haustür.
Teilzahlungen an den Dachdecker nach Baufortschritt
Teilzahlungen, im Gesetz Abschlagszahlungen genannt, bezahlen einen Teil der Arbeit, der schon fertig ist. Der Dachdecker darf so viel verlangen, wie die erledigte Arbeit nach dem Vertrag wert ist. Dazu muss er eine Aufstellung vorlegen, mit der Sie die Leistung schnell und sicher beurteilen können.
Ist die erledigte Arbeit mangelhaft, dürfen Sie einen angemessenen Teil der Teilzahlung zurückhalten. Bis zur Abnahme muss der Betrieb beweisen, dass er ordentlich gearbeitet hat.
Für Material gilt eine eigene Regel. Der Betrieb darf eine Teilzahlung dafür erst verlangen, wenn Ziegel, Latten oder Dämmung angeliefert sind oder eigens für Sie angefertigt bereitliegen. Außerdem muss er Ihnen nach Ihrer Wahl das Eigentum daran übertragen oder eine Sicherheit stellen, zum Beispiel die Zahlungsgarantie einer Bank.
Ein Zahlungsplan für eine Dachsanierung ohne Anzahlung kann so aussehen.
- Sie unterschreiben Preis und Zahlungsplan. Geld fließt zu diesem Zeitpunkt noch keines.
- Liegt das Material bei Ihnen und gehört Ihnen oder ist abgesichert, darf der Betrieb dafür eine Teilzahlung verlangen.
- Für jeden fertigen Abschnitt stellt der Betrieb eine Teilzahlung in Rechnung, mit einer Aufstellung der erledigten Arbeit.
- Sie prüfen das fertige Dach und nehmen es ab. Mängel schreiben Sie ins Protokoll.
- Nach der Abnahme und einer prüfbaren Schlussrechnung zahlen Sie den Rest, abzüglich des Einbehalts für offene Mängel.
Wann strengere Regeln für Teilzahlungen gelten
Für große Bauvorhaben kennt das Gesetz einen eigenen Vertragstyp, den Verbraucherbauvertrag. Er liegt vor, wenn ein Betrieb für Sie ein neues Gebäude baut oder ein bestehendes Haus erheblich umbaut.
Was erheblich heißt, erklärt die Begründung zum Gesetz. Gemeint sind Umbauten, die einem Neubau vergleichbar sind, etwa wenn vom alten Haus nur die Fassade stehen bleibt. Es kommt auf Umfang und Schwierigkeit der Arbeiten an und darauf, wie stark sie in das Gebäude eingreifen. Eine Instandsetzung oder Renovierung ohne solche Umbauten zählt nicht dazu.
Der Bundesgerichtshof hat im März 2023 entschieden, dass ein Vertrag über ein einzelnes Handwerk beim Neubau ebenfalls nicht reicht. Der Betrieb selbst muss sich verpflichten, das ganze Gebäude zu bauen.
Erneuert der Dachdecker nur Ihr Dach, bleibt das übrige Haus, wie es ist. Nach diesen Maßstäben ist das kein Umbau in Neubaugröße, und es gelten die allgemeinen Regeln. Anders kann es aussehen, wenn ein Betrieb das ganze Haus von Grund auf umbaut und das Dach dazugehört. Lassen Sie sich in diesem Fall vor der ersten Zahlung beraten.
Beim Neubau oder Umbau in Neubaugröße aus einer Hand dürfen alle Teilzahlungen zusammen höchstens 90 Prozent des Preises erreichen. Außerdem bekommen Sie bei der ersten Teilzahlung eine Sicherheit von 5 Prozent des Preises. Bei einer gewöhnlichen Dachsanierung gibt es diese festen Grenzen nicht.
| Frage | Gewöhnliche Dachsanierung | Neubau oder Umbau in Neubaugröße |
|---|---|---|
| Wie hoch darf eine Teilzahlung sein? | höchstens der Wert der erledigten Arbeit | höchstens der Wert der erledigten Arbeit |
| Wie viel dürfen alle Teilzahlungen zusammen ausmachen? | keine feste Prozentgrenze | höchstens 90 Prozent des Preises |
| Welche Sicherheit bekommen Sie für die Fertigstellung? | keine vom Gesetz vorgeschriebene | 5 Prozent des Preises bei der ersten Teilzahlung |
| Wie viel dürfen Sie bei Mängeln zurückhalten? | in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten | in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten |
Die Sicherheit von 5 Prozent schützt Sie, falls der Betrieb nicht rechtzeitig oder nicht ohne wesentliche Mängel fertig wird. Verlangt der Betrieb es so, behalten Sie den Betrag einfach von den Teilzahlungen ein. Für eine gewöhnliche Dachsanierung können Sie eine ähnliche Grenze im Zahlungsplan verabreden.
Wann die Schlussrechnung des Dachdeckers fällig ist
Den restlichen Lohn zahlen Sie nach der Abnahme. Bei Verträgen über den Bau, die Wiederherstellung oder den Umbau eines Gebäudes oder eines Teils davon kommt eine zweite Bedingung hinzu. Das gilt auch für eine Dachsanierung. Der Dachdecker muss Ihnen dann eine prüfbare Schlussrechnung schicken.
Prüfbar ist die Schlussrechnung, wenn sie die erledigten Arbeiten übersichtlich aufführt und Sie sie nachvollziehen können. Finden Sie die Rechnung unverständlich, müssen Sie das innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt begründet beanstanden. Sonst gilt sie als prüfbar, und der Rest wird fällig.
Legen Sie dazu das Angebot neben die Rechnung und vergleichen Sie Posten für Posten.
Geld zurückhalten, wenn der Dachdecker Mängel hinterlässt
Hat das Dach einen Mangel, müssen Sie die Rechnung nicht voll bezahlen. Sie dürfen einen angemessenen Teil zurückhalten, in der Regel das Doppelte der Kosten für die Beseitigung. Das gilt schon für Teilzahlungen vor der Abnahme.
Den Mangel selbst reklamieren Sie schriftlich beim Dachdecker und setzen ihm eine Frist. Den zurückgehaltenen Betrag zahlen Sie, sobald die Reparatur erledigt ist.
Häufige Fragen
Muss ich beim Dachdecker vor Arbeitsbeginn etwas bezahlen?
Nein, vor Arbeitsbeginn müssen Sie dem Dachdecker nur etwas zahlen, wenn Sie eine Anzahlung im Vertrag vereinbart haben. Ohne solche Absprache zahlen Sie den Lohn bei der Abnahme. Vorher darf der Betrieb Teilzahlungen nur für erledigte Arbeit und geliefertes Material verlangen.
Darf der Dachdecker Geld für Material im Voraus verlangen?
Geld für Material darf der Dachdecker erst verlangen, wenn es angeliefert ist oder eigens für Sie angefertigt bereitliegt. Außerdem muss er Ihnen nach Ihrer Wahl das Eigentum daran übertragen oder eine Sicherheit stellen. Material, das noch beim Händler liegt, müssen Sie ohne Vereinbarung nicht bezahlen.
Wie viel darf der Dachdecker vor der Abnahme verlangen?
Vor der Abnahme darf der Dachdecker bei einer gewöhnlichen Dachsanierung so viel verlangen, wie die erledigte Arbeit wert ist. Eine feste Prozentgrenze gibt es dafür nicht. Nur beim Neubau oder Umbau in Neubaugröße aus einer Hand dürfen alle Teilzahlungen zusammen höchstens 90 Prozent des Preises erreichen.
Wann muss ich die Schlussrechnung vom Dachdecker bezahlen?
Die Schlussrechnung des Dachdeckers wird fällig, wenn Sie das Dach abgenommen haben und die Rechnung prüfbar ist. Halten Sie sie für unverständlich, müssen Sie das innerhalb von 30 Tagen begründet beanstanden. Bei Mängeln dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten zurückhalten.
Ist eine Dachsanierung ein Verbraucherbauvertrag?
Eine Dachsanierung, bei der nur das Dach erneuert wird, ist in der Regel kein Verbraucherbauvertrag. Den gibt es nur, wenn ein Betrieb ein Haus neu baut oder so umbaut, dass es einem Neubau gleichkommt. Wird das ganze Haus von Grund auf umgebaut, lassen Sie sich beraten.
