Dachdeckerverzeichnis

Ratgeber

Mängel nach der Dachsanierung beim Dachdecker reklamieren

Melden Sie Mängel schriftlich mit Fotos und setzen Sie dem Dachdecker eine Frist zur kostenlosen Nachbesserung, meist 1 bis 2 Wochen. Bis der Mangel behoben ist, dürfen Sie in der Regel das Doppelte der Reparaturkosten zurückhalten. Verstreicht die Frist, darf ein anderer Betrieb nachbessern, und der erste Dachdecker zahlt. Die Gewährleistung am Dach dauert fünf Jahre ab der Abnahme.

Gewährleistung am Dach ab Abnahme
5 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, Verjährung der Mängelansprüche, Stand 26. September 2026
Übliche Frist für die Nachbesserung
1 bis 2 Wochen
Verbraucherzentrale, Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist, Stand 3. Februar 2026
Einbehalt bei Mängeln in der Regel
das Doppelte der Reparaturkosten
Bürgerliches Gesetzbuch, Fälligkeit der Vergütung, Stand 26. September 2026
Schornstein auf einem Ziegeldach mit schlecht angeschlossenem, eingerissenem Blech
Am Übergang zwischen Dach und Schornstein zeigen sich Fehler der Arbeit oft zuerst. Bild: KI generiert.

Was beim Dach als Mangel gilt

Ein Mangel liegt vor, wenn das Dach nicht so ausgeführt ist, wie Sie es mit dem Dachdecker vereinbart haben. Maßstab ist zuerst der Vertrag mit dem Angebot. Steht dort ein bestimmter Ziegel, eine Farbe oder eine Dämmstärke, muss genau das auf dem Dach liegen. Auch eine andere Arbeit als bestellt oder eine zu geringe Menge zählt als Mangel, etwa dünnere Dämmung als im Angebot.

Fehlt zu einem Punkt eine Absprache, muss das Dach für seinen normalen Zweck taugen. Es muss so ausgeführt sein, wie es bei Dächern dieser Art üblich ist und wie Sie es erwarten dürfen. Ein Dach, durch das nach der Sanierung Regen tropft, erfüllt das nicht.

Mängel vor der Abnahme im Protokoll festhalten

Die Abnahme ist der Termin, an dem Sie das fertige Dach prüfen und als im Wesentlichen vertragsgemäß annehmen. Sie ist der letzte Schritt, wenn Sie einen Dachdecker beauftragen, und für Mängel der wichtigste. Prüfen Sie das Dach deshalb gründlich, am besten gemeinsam mit dem Dachdecker und solange das Gerüst noch steht.

Hat das Dach einen wesentlichen Mangel, dürfen Sie die Abnahme verweigern. Wegen unwesentlicher Mängel geht das nicht. Nehmen Sie das Dach trotz eines Mangels ab, den Sie kennen, müssen Sie sich Ihre Rechte ausdrücklich vorbehalten. Sonst verlieren Sie für diesen Mangel das Recht auf Nachbesserung, auf die Reparatur durch einen anderen Betrieb, auf Rücktritt und auf Minderung des Preises.

Setzt Ihnen der Dachdecker nach der Fertigstellung eine Frist zur Abnahme, müssen Sie reagieren. Nennen Sie ihm innerhalb der Frist mindestens einen Mangel, sonst gilt das Dach als abgenommen. Diese Folge tritt aber nur ein, wenn der Betrieb Sie zusammen mit der Aufforderung schriftlich oder per E-Mail darauf hingewiesen hat.

So setzen Sie dem Dachdecker eine Frist

Nachbesserung heißt, dass der Dachdecker seinen Fehler auf eigene Kosten behebt. Anfahrt, Arbeitszeit und Material bezahlt er selbst. Ob er die Stelle ausbessert oder die Arbeit neu macht, darf er selbst entscheiden. Damit er handeln muss, braucht er von Ihnen eine klare Aufforderung mit einem Datum.

  1. Fotografieren Sie die Stelle innen und außen, soweit Sie gefahrlos hinkommen, und notieren Sie, wann Sie den Schaden bemerkt haben.
  2. Beschreiben Sie in einem Brief oder einer E-Mail an den Betrieb genau, wo der Mangel sitzt und was Sie sehen, etwa einen Wasserfleck unter dem Dachfenster. Legen Sie die Fotos bei.
  3. Verlangen Sie die Beseitigung bis zu einem festen Datum. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind 1 bis 2 Wochen im Regelfall angemessen.
  4. Heben Sie eine Kopie auf und schicken Sie das Schreiben so, dass Sie den Empfang nachweisen können, etwa per Einschreiben.
  5. Prüfen Sie die Stelle nach der Nachbesserung und nach dem nächsten kräftigen Regen.

Wie viel Geld Sie bei Mängeln einbehalten dürfen

Solange ein Mangel nicht behoben ist, müssen Sie die fällige Rechnung nicht voll bezahlen. Sie dürfen einen angemessenen Teil zurückhalten. Angemessen ist in der Regel das Doppelte der Kosten, die die Beseitigung des Mangels voraussichtlich verursacht. Kostet die Reparatur zum Beispiel 500 Euro, dürfen Sie in der Regel 1.000 Euro einbehalten.

Den Rest der Rechnung zahlen Sie wie vereinbart. Wie teuer die Reparatur wird, zeigt am besten das Angebot eines anderen Betriebs.

Geld, das Sie schon bezahlt haben, können Sie nicht mehr zurückhalten. Halten Sie deshalb Anzahlung und Teilzahlungen beim Dachdecker so knapp, dass bis zur Abnahme ein Rest offen bleibt.

Was Sie tun, wenn der Dachdecker nicht nachbessert

Lässt der Dachdecker Ihre Frist ungenutzt verstreichen, dürfen Sie den Mangel von einem anderen Betrieb beheben lassen. Die nötigen Kosten muss der erste Dachdecker Ihnen ersetzen. Sie können das Geld auch vorher als Vorschuss von ihm verlangen, damit Sie die Reparatur nicht selbst vorstrecken.

Eine Frist brauchen Sie nicht, wenn die Nachbesserung schon gescheitert ist oder Ihnen ein weiterer Versuch nicht zuzumuten ist. Das Gesetz nennt noch drei andere Wege. Sie können den Preis mindern, also weniger zahlen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Welcher Weg passt, klärt eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt.

Wie lange der Dachdecker für Mängel haftet

Die Gewährleistung ist die Zeit, in der der Dachdecker für Mängel einstehen muss. Sie beginnt mit der Abnahme. Wie lange sie dauert, hängt von der Art der Arbeit ab.

Für eine Dachsanierung haftet der Dachdecker 5 Jahre, weil sie eine Arbeit an einem Bauwerk ist. Für Reparaturen, die nicht als Arbeit am Bauwerk gelten, nennt die Verbraucherzentrale 2 Jahre. Hat der Betrieb einen Mangel bewusst verschwiegen, gilt eine eigene Frist. Sie endet am Dach nicht vor den 5 Jahren ab der Abnahme, kann aber länger laufen.

So lange können Sie Mängel beim Betrieb reklamieren, je nach Art der Arbeit.
Art der ArbeitSo lange können Sie reklamieren
Dachsanierung, neue Eindeckung oder Dämmung des Dachs5 Jahre ab der Abnahme
Reparatur, die nicht als Arbeit am Bauwerk gilt2 Jahre ab der Abnahme
Mangel, den der Betrieb bewusst verschwiegen hatnicht weniger als 5 Jahre ab der Abnahme, unter Umständen länger

Ob eine kleine Reparatur am Dach als Arbeit am Bauwerk zählt, ist nicht immer eindeutig. Geht es um eine solche Reparatur und nähert sich die Grenze von zwei Jahren, lassen Sie sich beraten. Das gilt auch, wenn Sie vermuten, dass der Betrieb einen Mangel bewusst verschwiegen hat. Bewahren Sie Vertrag, Abnahmeprotokoll und Rechnungen mindestens so lange auf, wie die Frist läuft.

Wann Sie einen Gutachter oder Anwalt brauchen

Einen Gutachter brauchen Sie, wenn der Dachdecker den Mangel bestreitet oder die Ursache unklar ist. Ein Gutachter, auch Sachverständiger genannt, ist ein Fachmann, der den Schaden untersucht und seinen Befund schriftlich festhält. Bei der Suche helfen die Handwerkskammern.

Kommen Sie mit dem Betrieb nicht weiter, können Sie eine Schlichtung versuchen. Dabei vermittelt eine neutrale Stelle, ohne dass ein Gericht entscheidet. Schlichtungsstellen gibt es bei den Handwerkskammern, außerdem die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl.

Rechtlichen Rat bekommen Sie bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt. Lassen Sie sich beraten, wenn der Betrieb die Nachbesserung verweigert, wenn Sie den Preis mindern oder zurücktreten wollen oder wenn die Gewährleistung bald endet.

Mangel gemeldet, wie geht es weiter?

Hat der Dachdecker den Mangel innerhalb der Frist behoben?

Ja

Prüfen Sie die Stelle nach dem nächsten Regen. Ist alles in Ordnung, zahlen Sie den einbehaltenen Betrag.

Nein

Bestreitet der Dachdecker, dass ein Mangel vorliegt?

Ja

Lassen Sie den Schaden von einem Gutachter prüfen. Die Handwerkskammer hilft bei der Suche.

Nein

Lassen Sie einen anderen Betrieb nachbessern und verlangen Sie die Kosten vom Dachdecker. Einen Vorschuss können Sie vorher fordern.

Häufige Fragen

Kann ich Mängel am Dach nach drei Jahren noch reklamieren?

Ja, Mängel an einer Dachsanierung können Sie fünf Jahre lang beim Dachdecker reklamieren. Die Frist beginnt mit der Abnahme, weil die Sanierung als Arbeit an einem Bauwerk gilt. In dieser Zeit muss der Betrieb Mängel kostenlos beheben.

Wie viel Geld darf ich wegen Mängeln am Dach zurückhalten?

Wegen eines Mangels am Dach dürfen Sie in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Reparaturkosten zurückhalten. Kostet die Beseitigung etwa 500 Euro, sind das 1.000 Euro. Den Rest der Rechnung zahlen Sie wie vereinbart, den einbehaltenen Betrag nach der Reparatur.

Welche Frist setze ich dem Dachdecker für die Nachbesserung?

Für die Nachbesserung durch den Dachdecker sind nach Angaben der Verbraucherzentrale im Regelfall 1 bis 2 Wochen angemessen. Setzen Sie die Frist schriftlich und mit einem festen Datum. So lässt sich später belegen, wann sie abgelaufen ist.

Darf ich einen anderen Dachdecker beauftragen, wenn der erste nicht nachbessert?

Ja, einen anderen Dachdecker dürfen Sie beauftragen, sobald die Frist zur Nachbesserung ungenutzt abgelaufen ist. Die nötigen Kosten muss der erste Betrieb ersetzen, auf Wunsch schon vorher als Vorschuss. Beauftragen Sie den anderen Betrieb vor Ablauf der Frist, riskieren Sie, die Kosten selbst zu tragen.

Muss der Dachdecker bei einem Mangel das ganze Dach neu machen?

Nein, ob der Dachdecker einen Mangel ausbessert oder die Arbeit neu macht, entscheidet er selbst. Beides muss er auf eigene Kosten erledigen, auch Anfahrt, Arbeitszeit und Material. Wäre die Nachbesserung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, darf er sie verweigern.

Was passiert, wenn ich das Dach trotz bekannter Mängel abnehme?

Wer das Dach trotz eines bekannten Mangels ohne Vorbehalt abnimmt, verliert für diesen Mangel wichtige Rechte. Dazu gehören die Nachbesserung, die Reparatur durch einen anderen Betrieb, der Rücktritt und die Minderung des Preises. Schreiben Sie deshalb jeden bekannten Mangel ins Abnahmeprotokoll und behalten Sie sich Ihre Rechte ausdrücklich vor.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 633 BGB, Sach- und Rechtsmangel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 634 BGB, Rechte des Bestellers bei Mängeln (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 635 BGB, Nacherfüllung (Wahlrecht des Unternehmers, Kosten, Verweigerung bei unverhältnismäßigen Kosten), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 637 BGB, Selbstvornahme (nach Fristablauf, Vorschuss), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 640 BGB, Abnahme (Absatz 2: Abnahme durch Fristablauf, Absatz 3: Vorbehalt bekannter Mängel), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 641 BGB, Fälligkeit der Vergütung (Absatz 3: Einbehalt in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 634a BGB, Verjährung der Mängelansprüche (5 Jahre bei Bauwerken, Absatz 3: arglistig verschwiegene Mängel nicht vor Ablauf der 5 Jahre), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Handwerker: Was bei einem Auftrag zu beachten ist (Stand 3. Februar 2026), Verbraucherzentrale Bundesverband,

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