Dachdeckerverzeichnis

Ratgeber

Dachhaie an der Haustür erkennen und den Vertrag widerrufen

Dachhaie klingeln unangemeldet, behaupten einen Schaden am Dach und drängen zu einer sofortigen, teuren Reparatur, oft gegen Bargeld vorab. Unterschreiben Sie an der Tür nichts. Einen dort geschlossenen Vertrag können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen, am besten schriftlich. Wurden Sie nicht korrekt belehrt, haben Sie bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit.

Frist für den Widerruf
14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, Stand 26. September 2026
Frist ohne korrekte Belehrung
12 Monate und 14 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Stand 26. September 2026
Zahlungsaufforderung am selben Tag verboten ab
50 Euro
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Anhang, Nummer 32, Stand 26. September 2026
Ein fremder Mann in Arbeitskleidung steht an der geöffneten Haustür
Klingelt ein fremder Handwerker unangemeldet und bietet eine Reparatur an, ist Vorsicht angebracht. Bild: KI generiert.

So gehen Dachhaie an der Haustür vor

Dachhaie sind Betrüger, die sich als Dachdecker ausgeben. Sie klingeln ohne Termin, behaupten einen Schaden an Ihrem Dach und machen Druck, weil die Reparatur angeblich sofort sein muss. Die Polizei warnt, dass solche falschen Handwerker viel Geld verlangen und mitunter erst selbst einen Schaden anrichten.

Nach Erfahrung der Polizei laufen diese Besuche oft ähnlich ab. Die Täter verlangen Geld vorab, angeblich für Material, und verschwinden danach unter einem Vorwand. Oder sie machen Schein- und Pfuscharbeiten und fordern Geld, teils auch für Arbeiten, die niemand bestellt hat. Die hinterlassenen Handynummern sind kurz darauf nicht mehr erreichbar.

Unterwegs sind solche Gruppen vor allem im Frühjahr und im Frühsommer. Sie suchen sich gezielt ältere Hausbesitzer aus.

6 Warnzeichen, an denen Sie Dachhaie erkennen

Die Polizei nennt vier Merkmale, die fast alle Betrugsmaschen an der Haustür gemeinsam haben. Das sind Zeitdruck, fehlende schriftliche Angebote, Barzahlung und eine Firmenadresse, die sich nicht überprüfen lässt. Bei Dachhaien kommen zwei Zeichen hinzu.

  • Der Besucher klingelt unbestellt und meldet einen Schaden am Dach, den Sie selbst nicht bemerkt haben.
  • Er drängt, weil die Arbeit angeblich sofort gemacht werden muss.
  • Er legt Ihnen kein schriftliches Angebot vor.
  • Er will Bargeld, oft als Vorkasse für Material.
  • Er nennt keine Firmenadresse, die Sie nachprüfen können.
  • Er hinterlässt nur eine Handynummer und quittiert Geld ohne ordentliche Rechnung.

Fragen Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt nach, ob die Firma dort angemeldet ist. Außerdem können Sie prüfen, ob ein Dachdecker ein eingetragener Meisterbetrieb ist.

Was Sie tun, wenn ein Dachhai klingelt

An der Haustür müssen Sie nichts entscheiden. Die Polizei rät, sich Zeit zu nehmen und keine Spontankäufe zu machen.

  1. Öffnen Sie Unbekannten nur mit vorgelegtem Sperrriegel.
  2. Unterschreiben Sie an der Tür nichts und zahlen Sie nichts, schon gar nicht bar oder im Voraus.
  3. Lassen Sie sich Namen, Firmennamen, Firmensitz und Gewerbeschein zeigen.
  4. Bestellen Sie den Besucher für später wieder und holen Sie dann eine Vertrauensperson oder Nachbarn dazu.
  5. Rufen Sie einen Dachdecker aus Ihrem Ort an, schildern Sie ihm das Angebot und lassen Sie den Schaden prüfen.
  6. Geht der Besucher trotz Aufforderung nicht, rufen Sie die Polizei.

Fordert der Besucher Sie auf, noch am selben Tag zu bezahlen, und schulden Sie 50 Euro oder mehr, handelt er unzulässig. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet das nach einem unbestellten Besuch in Ihrer Wohnung in jedem Fall.

Muss das Dach wirklich repariert werden, beauftragen Sie einen Dachdecker Ihrer Wahl mit einem schriftlichen Angebot.

Wie Sie den Vertrag mit einem Dachhai widerrufen

Widerrufen heißt, dass Sie einen Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig machen. Dieses Recht haben Sie bei Verträgen, die Sie an der Haustür oder sonst außerhalb der Geschäftsräume des Betriebs geschlossen haben. Für den Widerruf reicht eine klare Erklärung an die Firma. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie den Widerruf rechtzeitig abschicken.

Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Sie beginnt aber erst, wenn der Betrieb Sie korrekt über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Fehlt diese Belehrung, bleiben Ihnen bis zu 12 Monate und 14 Tage.

Welche Frist für den Widerruf eines Vertrags mit einem Dachdecker gilt.
Ihre LageWiderruf
Vertrag an der Haustür, korrekt über den Widerruf informiert14 Tage ab Vertragsschluss
Vertrag an der Haustür, ohne oder mit falscher Belehrungbis zu 12 Monate und 14 Tage
Sie haben den Betrieb selbst zu einer dringenden Reparatur nach Hause gerufenkein Widerruf für diese Reparatur, wohl aber für weitere Arbeiten, die Sie nicht ausdrücklich verlangt haben
Arbeit komplett erledigt, nachdem Sie dem früheren Beginn auf Papier oder per E-Mail zugestimmt und den Verlust des Widerrufs bestätigt habenWiderrufsrecht erloschen
  1. Suchen Sie den Vertrag heraus und prüfen Sie Datum und Belehrung.
  2. Schreiben Sie der Firma in einem Satz, dass Sie den Vertrag widerrufen, und nennen Sie Datum und Gegenstand des Vertrags.
  3. Unterschreiben Sie, machen Sie eine Kopie und schicken Sie den Brief per Einschreiben mit Rückschein, wie es die Polizei rät.
  4. Zahlen Sie nichts mehr und lassen Sie keine weiteren Arbeiten zu.

Bekommen Sie Ihr Geld vom Dachhai zurück?

Auch nach einer Zahlung können Sie widerrufen, solange die Frist läuft. Nach dem Widerruf muss die Firma Ihnen das Geld ohne Verzögerung zurückzahlen.

Für Arbeit, die schon gemacht ist, schulden Sie nach dem Widerruf nur unter drei Bedingungen Geld. Sie haben ausdrücklich verlangt, dass die Firma vor Ende der Widerrufsfrist anfängt. Sie haben das auf Papier oder per E-Mail getan. Und die Firma hat Sie vorher korrekt über den Widerruf informiert. Fehlt eine dieser Bedingungen, müssen Sie die geleistete Arbeit nicht bezahlen.

Liegen alle drei Bedingungen vor, richtet sich der Betrag nach dem vereinbarten Preis. Ist dieser Preis unverhältnismäßig hoch, zählt der übliche Marktwert der Arbeit.

Ist die Firma mit Ihrem Geld verschwunden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Heben Sie dafür Vertrag, Quittungen und alle Notizen auf.

Wo Sie Hilfe gegen Dachhaie bekommen

Hilfe bekommen Sie bei der Polizei, der Verbraucherzentrale, dem Gewerbeamt und bei einem Dachdecker aus Ihrem Ort.

  • Die Polizei hilft, wenn jemand Sie bedrängt, nicht geht oder mit Ihrem Geld verschwunden ist. Dort erstatten Sie auch Anzeige.
  • Die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe berät Sie zum Vertrag und zum Widerruf.
  • Das Gewerbeamt Ihrer Stadt sagt Ihnen, ob die Firma dort angemeldet ist.
  • Ein Dachdecker aus Ihrem Ort prüft, ob der angebliche Schaden am Dach wirklich besteht.

Erzählen Sie auch Angehörigen und Nachbarn von dem Besuch. Die Polizei rät dazu, weil die Täter gezielt ältere Menschen ansprechen.

Häufige Fragen

Wie lange kann ich einen Vertrag mit einem Dachdecker von der Haustür widerrufen?

Einen Vertrag, den Sie an der Haustür mit einem Dachdecker geschlossen haben, können Sie 14 Tage lang widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn der Betrieb Sie korrekt über das Widerrufsrecht informiert hat. Ohne diese Belehrung haben Sie bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit.

Wie widerrufe ich einen Vertrag mit einem Dachhai?

Einen Vertrag mit einem Dachhai widerrufen Sie mit einer klaren Erklärung an die Firma, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Es reicht, wenn Sie den Widerruf innerhalb der Frist abschicken.

Muss ich einem Dachhai schon erledigte Arbeit bezahlen?

Nein, schon erledigte Arbeit müssen Sie einem Dachhai nach einem Widerruf in der Regel nicht bezahlen. Etwas schulden Sie nur, wenn Sie den frühen Beginn ausdrücklich auf Papier oder per E-Mail verlangt haben und die Firma Sie korrekt belehrt hat.

Darf ein Handwerker an der Haustür sofort Geld verlangen?

Nein, nach einem unbestellten Besuch in Ihrer Wohnung darf ein Handwerker Sie nicht auffordern, noch am selben Tag zu zahlen, wenn Sie 50 Euro oder mehr schulden. Die Polizei rät außerdem, an der Haustür nie bar und nie im Voraus zu bezahlen.

Wie finde ich heraus, ob der angebliche Schaden am Dach wirklich besteht?

Ob ein angeblicher Schaden am Dach wirklich besteht, lassen Sie am besten von einem Dachdecker aus Ihrem Ort prüfen. Die Polizei rät, ihm das Angebot des Besuchers zu schildern und zu vergleichen. Unterschreiben Sie bis dahin nichts.

Was tue ich, wenn ein Dachhai nicht von der Haustür weggeht?

Ein Dachhai muss Ihr Haus sofort verlassen, wenn Sie ihn dazu auffordern. Geht er nicht oder drängt er weiter auf eine Zahlung, unterschreiben Sie nichts und rufen Sie die Polizei.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 312g BGB, Widerrufsrecht (Absatz 2 Nr. 11: dringende Reparaturen auf ausdrückliche Anforderung), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 355 BGB, Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (14 Tage, keine Begründung, rechtzeitige Absendung genügt), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 356 BGB, Beginn und Erlöschen des Widerrufsrechts (höchstens 12 Monate und 14 Tage), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 357a BGB, Wertersatz nach Widerruf (Absatz 2: Dienstleistungen), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG, Nr. 32: Aufforderung zur Zahlung bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Betrug an der Haustür, gängige Maschen und wie man sich davor schützt (31. Juli 2026), Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, polizei-beratung.de,
  7. Betrug an der Haustür: Tipps der Polizei gegen Haustürbetrug und bei Haustürgeschäften, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, polizei-beratung.de,
  8. Reisende Handwerker / Dachhaie, Achtung vor Abzocke (Handlungsempfehlung, Januar 2021), Polizei NRW, Kreispolizeibehörde Euskirchen,

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