Dachdeckerverzeichnis

Glossar

Gewährleistung für Dacharbeiten

Die Gewährleistung ist die Zeit, in der Ihr Dachdecker Mängel an seiner Arbeit beheben muss. Für Arbeiten am Dach sind das nach dem Gesetz fünf Jahre, gerechnet ab der Abnahme.

Begriff
Gewährleistung für Dacharbeiten
Stand
26. September 2026

Gewährleistung für Dacharbeiten ausführlich erklärt

Arbeiten am Dach gelten als Arbeiten am Bauwerk, weil das Dach für den Erhalt und die Nutzung des Hauses wesentlich ist. In diesen fünf Jahren muss der Betrieb Mängel nachbessern, die schon bei der Abnahme angelegt waren. Haben Sie mit dem Betrieb die Vertragsregeln der VOB/B vereinbart, sind es nur vier Jahre.

Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Rechnung oder dem Auftrag. Ein schriftliches Abnahmeprotokoll mit Datum ist deshalb die Grundlage, wenn Sie später einen Mangel melden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Dauer der Gewährleistung, 2 oder 5 Jahre, Handwerkskammer zu Köln,

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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.