Glossar
Gewährleistung für Dacharbeiten
Die Gewährleistung ist die Zeit, in der Ihr Dachdecker Mängel an seiner Arbeit beheben muss. Für Arbeiten am Dach sind das nach dem Gesetz fünf Jahre, gerechnet ab der Abnahme.
- Begriff
- Gewährleistung für Dacharbeiten
- Stand
- 26. September 2026
Gewährleistung für Dacharbeiten ausführlich erklärt
Arbeiten am Dach gelten als Arbeiten am Bauwerk, weil das Dach für den Erhalt und die Nutzung des Hauses wesentlich ist. In diesen fünf Jahren muss der Betrieb Mängel nachbessern, die schon bei der Abnahme angelegt waren. Haben Sie mit dem Betrieb die Vertragsregeln der VOB/B vereinbart, sind es nur vier Jahre.
Die Frist beginnt mit der Abnahme, nicht mit der Rechnung oder dem Auftrag. Ein schriftliches Abnahmeprotokoll mit Datum ist deshalb die Grundlage, wenn Sie später einen Mangel melden.
Verwandte Begriffe
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Dauer der Gewährleistung, 2 oder 5 Jahre, Handwerkskammer zu Köln,
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Stand dieser Angaben: 26. September 2026.