Dachdeckerverzeichnis

Ratgeber

Dachsanierung von der Steuer absetzen

Ja, Sie können die Dachsanierung von der Steuer absetzen, wenn Sie selbst im Haus wohnen. Für eine Dachdämmung zieht das Finanzamt über drei Jahre 20 Prozent der Kosten von Ihrer Steuer ab. Für Reparaturen ohne Dämmung sind es 20 Prozent des Arbeitslohns, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Den Zuschuss vom Staat gibt es für dieselbe Arbeit dann nicht.

Steuerbonus für eine Dachdämmung
20 Prozent, höchstens 40.000 Euro
Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, Stand 22. September 2026
Höchster Steuerbonus für Reparaturen
1.200 Euro im Jahr
Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, Stand 22. September 2026
Zuschuss für dieselbe Dachdämmung
15 Prozent, beim Einfamilienhaus bis 4.500 Euro
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Stand 22. September 2026
Kleines Holzhaus mit rotem Dach neben einer Mappe und einem Stift auf einem Schreibtisch
Einen Teil der Kosten für das Dach können Sie mit der Steuererklärung zurückholen. Bild: KI generiert.

Wie viel Steuern Sie mit einer Dachdämmung sparen

Lassen Sie Ihr Dach dämmen, zieht das Finanzamt 20 Prozent der Kosten von Ihrer Einkommensteuer ab. Einen Antrag vorab brauchen Sie dafür nicht. Voraussetzung ist, dass Sie selbst im Haus wohnen und das Haus älter als zehn Jahre ist. Ein Fachbetrieb muss die Arbeit ausführen.

Der Steuerbonus verteilt sich immer auf drei Jahre. Im Jahr, in dem die Arbeiten fertig werden, und im Jahr danach zieht das Finanzamt je 7 Prozent der Kosten ab, höchstens je 14.000 Euro. Im dritten Jahr folgen 6 Prozent, höchstens 12.000 Euro. Zusammen sind das 20 Prozent, begrenzt auf 40.000 Euro je Haus. Diese Grenze erreichen Sie erst bei Kosten von 200.000 Euro, weit mehr als eine Dachsanierung üblicherweise kostet.

Das Dach muss danach deutlich besser dämmen, als das Gesetz verlangt. Maßstab ist der U-Wert, der angibt, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Dach entweicht. Für den Steuerbonus darf er höchstens 0,14 betragen, genau wie beim Zuschuss vom Staat. Die Pflicht bei einer neuen Eindeckung liegt nur bei 0,24. Wer nur diesen Pflichtwert erreicht, bekommt noch keinen Steuerbonus für die Dämmung.

Wie setzen Sie eine Dachreparatur von der Steuer ab?

Nicht jede Arbeit am Dach verbessert die Dämmung. Lassen Sie nach einem Sturm Ziegel ersetzen oder die Dachrinne erneuern, gilt der Handwerkerbonus. Das Finanzamt zieht dann 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Das entspricht einem Arbeitslohn von 6.000 Euro. Das Material zählt nicht mit.

  • Austausch einzelner Dachziegel oder Dachsteine nach einem Sturm
  • Neue Dachrinne, neues Fallrohr oder neues Blech in der Dachkehle
  • Ausbesserung der Bleche an Schornstein oder Dachfenster
  • Anstrich oder Schutzanstrich von Holzverkleidungen am Dach
  • Kontrolle und Reinigung des Dachs durch einen Fachbetrieb

Für den Handwerkerbonus muss die Rechnung den Arbeitslohn getrennt vom Material ausweisen. Dazu gehören auch Fahrt- und Maschinenkosten. Zahlen Sie per Überweisung, denn Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.

Auch eine größere Arbeit kann unter den Handwerkerbonus fallen, solange sie die Dämmung nicht verbessert. Bei einer neuen Eindeckung verlangt das Gesetz aber meist ohnehin eine Dämmung. Erreicht das Dach danach den Wert 0,14, bringt der Steuerbonus für die Dämmung mehr.

Für jede Arbeit gilt nur einer der drei Wege

Zuschuss, Steuerbonus und Handwerkerbonus lassen sich für dieselbe Arbeit nicht kombinieren. Für verschiedene Arbeiten am selben Haus dürfen Sie aber verschiedene Wege wählen, wenn getrennte Rechnungen vorliegen. Sie lassen etwa die Dämmung über den Zuschuss fördern und setzen die neue Dachrinne über den Handwerkerbonus ab.

Der Zuschuss bringt 15 Prozent der Kosten, beim Einfamilienhaus höchstens 4.500 Euro. Der Steuerbonus bringt 20 Prozent der Kosten, höchstens 40.000 Euro über drei Jahre. Der Handwerkerbonus bringt 20 Prozent des Arbeitslohns, höchstens 1.200 Euro je Jahr.

Zuschuss, Steuerbonus und Handwerkerbonus für Arbeiten am Dach im Vergleich. Stand 22. September 2026.
Worauf es ankommtZuschuss vom StaatSteuerbonus für die DämmungHandwerkerbonus
WofürDämmung, die den Wert 0,14 erreichtDämmung, die den Wert 0,14 erreichtjede Reparatur oder Modernisierung
Höhe15 Prozent der Kosten20 Prozent der Kosten20 Prozent des Arbeitslohns
Höchstbetrag4.500 Euro beim Einfamilienhaus (bei 30.000 Euro Kosten)40.000 Euro über drei Jahre1.200 Euro je Jahr
Auszahlungeinmal nach Antrag und NachweisSteuerersparnis über drei JahreSteuerersparnis mit der nächsten Steuererklärung
Was Sie brauchenEnergieberater, Antrag vor BaubeginnBescheinigung des Dachdeckers nach amtlichem MusterRechnung mit getrenntem Arbeitslohn, Überweisung

Einen Antrag vor Baubeginn braucht nur der Zuschuss. Für die beiden Steuerwege reichen Bescheinigung oder Rechnung mit der Steuererklärung für das jeweilige Jahr. Für den Zuschuss zur Dachdämmung stellen Sie den Antrag dagegen mit einem Energieberater, bevor die Arbeiten beginnen.

Bringt der Steuerbonus mehr als der Zuschuss?

Ein Beispiel zeigt den Unterschied. Eine Aufsparrendämmung, also eine Dämmung von außen mit neuer Eindeckung, kostet 130 bis 200 Euro je Quadratmeter. Für ein Satteldach mit rund 130 Quadratmetern Fläche sind das rund 20.000 Euro. Diese Preise nennt die Beratungsgesellschaft co2online mit Stand 2023, seither dürften sie gestiegen sein.

Der Zuschuss bringt davon 15 Prozent zurück, also 3.000 Euro auf einmal. Der Steuerbonus bringt 20 Prozent, also 4.000 Euro, verteilt auf drei Jahre. Im ersten und im zweiten Jahr sparen Sie je 1.400 Euro, im dritten 1.200 Euro. Auf dem Papier bringt der Steuerbonus also 1.000 Euro mehr.

Zuschuss, Steuerbonus oder Handwerkerbonus für Ihr Dach?

Erreicht das Dach nach der Arbeit den Dämmwert 0,14?

Ja

Zahlen Sie in den nächsten drei Jahren genug Einkommensteuer für den Bonus?

Ja

Nutzen Sie den Steuerbonus. 20 Prozent der Kosten sind mehr als die 15 Prozent des Zuschusses.

Nein

Beantragen Sie den Zuschuss vor Baubeginn. Er wird unabhängig von Ihrer Steuer voll ausgezahlt.

Nein

Nutzen Sie den Handwerkerbonus für den Arbeitslohn. Er bringt bis zu 1.200 Euro im Jahr.

Diese Rechnung geht nur auf, wenn Sie genug Einkommensteuer zahlen. Wer wenig zahlt, etwa wegen einer kleinen Rente, schöpft die 4.000 Euro nicht aus. Der Rest verfällt, denn das Gesetz sieht keine Übertragung in spätere Jahre vor. Dann ist der Zuschuss der sicherere Weg, weil er unabhängig von der Steuer voll ausgezahlt wird.

Wenn Ihre Einkommensteuer für den Steuerbonus nicht reicht

Der Steuerbonus ist kein Zuschuss. Das Finanzamt zieht ihn von der Einkommensteuer ab, die Sie im jeweiligen Jahr schulden. Ist der Bonus höher als Ihre Steuer, bekommen Sie den Rest nicht ausgezahlt, und er verfällt.

Das trifft vor allem Rentner mit kleinem Einkommen und Paare mit nur einem Einkommen. Auch wer Verluste aus anderen Einkünften hat, zahlt oft wenig Steuer. Zahlen Sie zum Beispiel nur 800 Euro Einkommensteuer im Jahr, nutzen Sie von den möglichen 1.400 Euro im ersten Jahr nur 800 Euro. Der Rest verfällt.

Schauen Sie deshalb vor der Entscheidung in Ihren letzten Steuerbescheid. Liegt Ihre Einkommensteuer in den nächsten drei Jahren sicher über dem jährlichen Bonus, lohnt sich der Steuerbonus. Liegt sie deutlich darunter, rechnen Sie mit dem Zuschuss, der unabhängig von Ihrer Steuer ausgezahlt wird. Lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten, wenn es knapp wird.

Diese Papiere braucht das Finanzamt für den Steuerbonus

Für den Steuerbonus reicht eine einfache Rechnung nicht. Sie brauchen zusätzlich eine Fachunternehmerbescheinigung, also ein Formular, auf dem der Dachdecker die Arbeit bestätigt. Das Formular folgt einem amtlichen Muster, das seit Januar 2025 für alle Betriebe gleich ist. Darin bestätigt der Betrieb auch, dass das Dach den Wert 0,14 erreicht.

  1. Fragen Sie vor dem Auftrag, ob der Betrieb die Bescheinigung nach amtlichem Muster ausstellt. Nicht jeder kleine Betrieb kennt das Formular.
  2. Vereinbaren Sie, dass die Rechnung Arbeitslohn, Fahrtkosten und Maschinen getrennt vom Material ausweist. Ein sauberer Beleg beschleunigt die Prüfung.
  3. Zahlen Sie nur per Überweisung. Bei Barzahlung gibt es keinen Steuerbonus.
  4. Bewahren Sie Bescheinigung und Rechnung mindestens bis zum Ende der drei Jahre auf. Das Finanzamt kann sie in jedem dieser Jahre anfordern.
  5. Tragen Sie die Kosten in der Anlage Energetische Maßnahmen Ihrer Steuererklärung ein, in jedem der drei Jahre neu.
  6. Geben Sie die Kosten eines Energieberaters getrennt an, wenn er die Arbeiten geplant oder begleitet hat. Die Hälfte davon zieht das Finanzamt zusätzlich von der Steuer ab.

Häufige Fragen

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Dachdämmung gleichzeitig nutzen?

Nein, Zuschuss und Steuerbonus gibt es für dieselbe Dachdämmung nicht zusammen. Haben Sie für die Arbeit einen Zuschuss oder einen verbilligten Kredit vom Staat bekommen, fällt der Steuerbonus weg. Weil der Zuschuss vor Baubeginn beantragt werden muss, entscheiden Sie sich vorher.

Was passiert mit dem Steuerbonus, wenn ich zu wenig Einkommensteuer zahle?

Der Teil des Steuerbonus, der über Ihrer Einkommensteuer liegt, verfällt. Das Finanzamt zahlt ihn nicht aus und überträgt ihn auch nicht in spätere Jahre. Bei geringer Steuer bringt der Zuschuss deshalb oft mehr, weil er unabhängig von der Steuer ausgezahlt wird.

Kann ich eine Dachreparatur nach einem Sturmschaden von der Steuer absetzen?

Ja, eine Dachreparatur nach einem Sturmschaden können Sie als Handwerkerleistung absetzen, soweit Sie die Kosten selbst tragen. Das Finanzamt zieht 20 Prozent des Arbeitslohns ab, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Was die Versicherung bezahlt, zählt nicht mit.

Brauche ich für den Steuerbonus zur Dachdämmung einen Energieberater?

Nein, für den Steuerbonus zur Dachdämmung brauchen Sie keinen Energieberater. Es reicht die Bescheinigung des Dachdeckers nach amtlichem Muster. Beauftragen Sie trotzdem einen Energieberater mit Planung oder Begleitung, zieht das Finanzamt die Hälfte seiner Kosten zusätzlich von der Steuer ab.

Wann bekomme ich das Geld aus dem Steuerbonus für die Dachdämmung?

Den Steuerbonus für die Dachdämmung bekommen Sie nicht ausgezahlt, das Finanzamt verrechnet ihn mit Ihrer Einkommensteuer. Das geschieht mit dem Steuerbescheid für das Jahr, in dem die Arbeiten fertig wurden, und für die zwei folgenden Jahre. Der Zuschuss wird dagegen einmal nach Abschluss der Arbeiten überwiesen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 35c EStG, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 35a EStG, Steuerermäßigung bei Beschäftigung von Handwerkern für Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024: Amtliches Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach § 35c EStG, Bundesministerium der Finanzen,
  4. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Fördersatz, Höchstgrenzen, iSFP-Bonus (Merkblatt), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
  5. Aufsparrendämmung: Aufbau und Kosten im Überblick, co2online gGmbH,

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